Der Musterprozess um die Finanzierung kommunaler Krankenhäuser in Deutschland geht in die nächste Runde. In erster Instanz war der Bundesverband Deutscher Privatkliniken mit seiner Klage gegen den Landkreis Calw, der sich von Menold Bezler vertreten ließ, vor dem LG Tübingen unterlegen. Nun will der Verband in Berufung gehen.
Stefan Meßmer
Das Landgericht (LG) Tübingen hat Ende Dezember die Unterlassungsklage des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken e.V. gegen den Landkreis Calw in vollem Umfang abgewiesen. Die privaten Krankenhausbetreiber hatten beantragt, den Kreis zu verurteilen, das Defizit der Kreiskliniken Calw gGmbH nicht auszugleichen. Dies sei nach den EU-Wettbewerbsregeln als verbotene Beihilfe anzusehen. Das LG hat dagegen den Defizitausgleich als konform mit dem Beihilfenrecht beurteilt, weil der Kreis zum Krankenhausbetrieb gesetzlich verpflichtet sei.
Da die Probleme bei der Finanzierung sind bei kommunalen Krankenhäusern überall ähnlich sind, wurde allgemein erwartet, dass der BDPK in Berufung gehen wird. Beobachter rechnen auch damit, dass der Grundsatzstreit erst in höchster Instanz entschieden wird.
Der Landkreis Calw vertraute in der ersten Insatz auf die Stuttgarter Kanzlei Menold Bezler. Die anwaltlichen Vertreter des BDPK waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht bekannt.
Menold Bezler für Landkreis Calw
Dr. Stefan Meßmer, Kartell- und Beihilfenrecht, Partner, Stuttgart
Dr. Beatrice Fabry, Öffentliches Recht, Partnerin, Stuttgart
Dr. Matthias Schröder, Wettbewerbsrecht, Partner, Stuttgart
Menold Bezler: . In: Legal Tribune Online, 13.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10617 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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