Die Steakhouse-Kette Maredo, die sich zunächst in Eigenverwaltung sanieren wollte, ist nun in das Regelinsolvenzverfahren gewechselt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Nikolaos Antoniadis bestellt.
Nikolaos Antoniadis
(© dictum media gmbh)
Ende März stellte Maredo beim Amtsgericht (AG) Düsseldorf einen Antrag auf Eigenverwaltung. Die Steakhouse-Kette bezeichnete damals die massiven Umsatzeinbrüche aufgrund der Coronakrise als Auslöser für diesen Schritt.
Den Antrag auf Eigenverwaltung hat die Geschäftsführung rund drei Wochen später, am 15. April, jedoch wieder zurückgezogen, und das Gericht gab dem statt und hat den vorläufigen Sachwalter Nikolaos Antoniadis von der Kanzlei Antoniadis & Ure zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Damit befindet sich Maredo nun in einem vorläufigen Regelinsolvenzverfahren.
Geschäftsführung, Management und die Insolvenzverwaltung wollen die Kette mit rund 1.000 Mitarbeitenden in Deutschland und Österreich sanieren. Dabei werde nach einem neuen Investor gesucht. Ziel sei es, den Investorenprozess so schnell wie möglich zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, teilt der vorläufige Insolvenzverwalter mit.
Die rund 900 Beschäftigten in den deutschen Restaurants erhalten seit Anfang März Kurzarbeitergeld, die Mitarbeitenden in der Verwaltung in Düsseldorf hingegen Insolvenzgeld. Man habe zwar hilfsweise zusätzlich Insolvenzgeld für alle Mitarbeitenden beantragt, dies aber inzwischen zurückgezogen. Denn das Insolvenzgeld würde nur bis Ende Mai gezahlt, anschließend müsste Maredo für die Löhne und Gehälter aufkommen. Hier sei aber schon jetzt absehbar, dass dies nicht möglich sein werde, so Antoniadis. Das Kurzarbeitergeld verschaffe dem Unternehmen dagegen mehr Zeit zur Sanierung, es werde maximal bis zum 31. Juli 2020 gewährt.
ah/LTO-Redaktion
Antoniadis & Ure: . In: Legal Tribune Online, 23.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41393 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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