Rund 35.800 Anträge auf Erstattung der zu viel gezahlten Mautgebühren liegen beim Bundesamt für Güterverkehr. Die Bundesregierung hatte den Transport- und Logistikunternehmen rechtswidrig Beträge in Rechnung gestellt.
Beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sind nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 28. Oktober 2020 zur Lkw-Maut bisher rund 35.800 Erstattungsanträge von Transport- und Logistikunternehmen eingegangen. Das hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mitgeteilt. Diese Erstattungsanträge müssten sukzessiv elektronisch erfasst werden, heißt es. Daher könne aktuell die Höhe der Erstattungsbeträge nicht angegeben werden.
Den Rückerstattungsanträgen vorausgegangen war eine Entscheidung des EuGH. Danach dürfen bei der Erhebung der LKW-Maut in Deutschland die Kosten für die Verkehrspolizei nicht berechnet werden (Urt. v. 28.10.2020, Az. C-321/19). Eine polnische Spedition hatte in Deutschland Klage auf Rückzahlung der Mautgebühren erhoben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hatte den EuGH um Klärung gebeten.
Gesetzesänderung ab Oktober
Der EuGH entschied, dass bei der Festsetzung der Mautgebühren ausschließlich die Infrastrukturkosten, also für Bau sowie Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes, berücksichtigt werden dürfen. Polizeiliche Tätigkeiten aber fielen in die Verantwortung des Staates, der dabei hoheitliche Befugnisse ausübe und nicht lediglich als Betreiber der Straßeninfrastruktur handele. Die Kosten der Verkehrspolizei könnten daher nicht als Kosten für den Betrieb im Sinne der Richtlinie über die Erhebung von Gebühren angesehen werden, urteilten die höchsten europäischen Richter.
Die Bundesregierung hat im März 2021 ein neues Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften vorgelegt, das im 1. Oktober in Kraft treten wird. Im Gesetzgebungsverfahren hat der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur das Rückerstattungsvolumen allein für den Zeitraum vom 28. Oktober 2020 – Tag der Verkündung des Urteils durch den EuGH - bis zum 30. September 2021 auf bis zu 194 Millionen Euro beziffert, wenn alle Mautpflichtigen einen Erstattungsantrag stellen. Für den Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2022 wird mit Mautmindereinnahmen von 236 Millionen Euro gerechnet.
Das zugrunde liegende Verfahren der polnischen Spedition liegt noch beim OVG Münster. Das Gericht hat in dem Fall – als Musterverfahren – noch keine Entscheidung getroffen, teilte die Bundesregierung in der Antwort mit.
tap/LTO-Redaktion
Nach Niederlage vor dem EuGH: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45510 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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