Heckler & Koch: Auf­takt im Pro­zess um ille­gale Waf­fen­ex­porte

15.05.2018

Am Landgericht Stuttgart hat der Prozess gegen sechs ehemalige Mitarbeiter der Rüstungsfirma Heckler & Koch begonnen. Ihnen werden Verstöße gegen das Waffenkontrollgesetz vorgeworfen.

Zum Prozessauftakt am Dienstag vor dem Landgericht (LG) Stuttgart sagte Oberstaatsanwalt Karlheinz Erkert, von 2006 bis 2009 hätten die Ex-Mitarbeiter von Heckler & Koch fast 4.500 Sturmgewehre sowie Maschinenpistolen, Munition und Zubehör im Wert von 4,1 Millionen Euro in mehrere Unruhe-Regionen Mexikos geliefert, wohin die Waffen gar nicht hätten exportiert werden dürfen. Die Angeklagten hätten den Export wissentlich organisiert und sich davon "nicht unerhebliche Einnahmequellen" versprochen. 

Insgesamt werden den Angeklagten mehr als ein Dutzend gewerbs- und bandenmäßige Verstöße gegen das Waffenkontrollgesetz vorgeworfen. 

Mehrere Rechtsanwälte der Angeklagten wiesen die Vorwürfe zurück. Die Ware sei von Deutschland aus in ein Lager der zuständigen mexikanischen Behörde geliefert worden; damit sei die Ausfuhr abgeschlossen gewesen. Der Weiterverkauf der Waffen innerhalb des Landes sei durch die Behörde erfolgt. Auch stehe nirgends festgeschrieben, dass bestimmte mexikanische Bundesstaaten nicht beliefert werden dürften.

Von den sechs angeklagten ehemaligen Mitarbeitern der Rüstungsfirma waren nur fünf anwesend; der sechste, der in Mexiko als Vertreter für Heckler & Koch arbeitete und dort immer noch lebt, sei zu krank, um anzureisen, sagte sein Rechtsanwalt. Der Vorsitzende Richter Frank Maurer entschied daraufhin, den Fall des Betreffenden vom Prozess gegen die anderen fünf Beschuldigten abzutrennen.

Das LG Stuttgart hat bis Oktober insgesamt 24 Verhandlungstermine angesetzt (Az: 13 KLs 143 Js 38100/10).

dpa/ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Heckler & Koch: . In: Legal Tribune Online, 15.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28623 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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