Gut zwei Monate vor der geplanten Neuauflage des Prozesses gegen Ex-Vorstände der HSH Nordbank ist das Strafverfahren in fast allen Fällen vorläufig eingestellt worden. Fünf der sechs Angeklagten zahlen insgesamt 4,85 Millionen Euro.
Nur einer der sechs angeklagten Ex-Vorstandsmitglieder stimmte seiner Geldauflage in Höhe von 1,5 Millionen Euro nicht zu und wird sich damit vermutlich in der ab Mitte August geplanten neuen Hauptverhandlung vor dem Landgericht (LG) Hamburg alleine verantworten (Az. 618 KLs 3/16).
Gegen die fünf anderen werde das Verfahren nach Erfüllen der Zahlungsauflagen endgültig eingestellt, teilt das Gericht mit. Die einzelnen Angeklagten müssen Geldauflagen zwischen 1,6 Millionen und 500.000 Euro erfüllen. Der ehemalige Vorstandschef Jens Nonnenmacher soll 1,5 Millionen Euro zahlen.
Nach Auffassung der Wirtschaftsstrafkammer wird dem öffentlichen Strafverfolgungsinteresse durch die Geldauflagen ausreichend genüge getan. Deren Höhe sei für jeden der Angeklagten entsprechend seiner jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit deutlich zu spüren. Zwar sei der Untreueschaden, der den Angeklagten vorgeworfen wird, beträchtlich, jedoch sei dieser inzwischen durch die zivilrechtliche Schadenswiedergutmachung in nicht unerheblichem Umfang ausgeglichen.
Weiter begründet das Gericht die Einstellung damit, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten der nicht vorbestraften Angeklagten handelt, die sich nicht selbst bereichert hätten. Zu berücksichtigen sei auch, dass das mutmaßliche Tatgeschehen inzwischen bereits mehr als zehn Jahre zurückliege und bereits Gegenstand einer fast einjährigen Hauptverhandlung sowie zweier parlamentarischer Untersuchungsausschüsse gewesen sei. Die Aufklärung, die eine erneute Hauptverhandlung bringen könne, falle nicht mehr erheblich ins Gewicht, so das LG Hamburg.
Erstmals war ein kompletter Bank-Vorstand angeklagt
Die Banker waren wegen Untreue und in zwei Fällen auch wegen Bilanzfälschung angeklagt. Der Prozess hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil erstmals ein gesamter Bank-Vorstand vor Gericht stand. Dieser hatte im Dezember 2007 im Umlaufverfahren einem Paket mit spekulativen Kreditausfall-Geschäften zugestimmt. Damit sollte die Eigenkapitalquote verbessert und die Bilanz optisch aufgebessert werden. Das Geschäft brachte einen Millionenschaden ein.
Das Hamburger Urteil vom 9. Juli 2014, das die Vorstandsriege um den damaligen Chef Hans Berger freigesprochen hatte, war im Oktober 2016 vom Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig aufgehoben worden. Die Staatsanwaltschaft war mit ihren Revisionen gegen die Freisprüche erfolgreich. Sie hatte für die Angeklagten Bewährungsstrafen und Geldauflagen verlangt, die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert.
In dem Urteil sei nicht genügend der Frage nachgegangen worden, ob die Vorstände ihren Pflichten ausreichend nachgekommen seien und die Risiken richtig abgewogen hätten, so der BGH damals.
ah/LTO-Redaktion
mit Material von dpa
Gegen Geldauflagen in Millionenhöhe: . In: Legal Tribune Online, 06.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35787 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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