Der Unternehmer Alexander Falk soll nach Ansicht des LG Frankfurt in Untersuchungshaft bleiben. Er ist seit September 2018 im Gefängnis, die Verteidigung forderte aufgrund der Corona-Pandemie seine Entlassung.
Gegen Alexander Falk bestehe nach wie vor "dringender Tatverdacht", sagte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer am Donnerstag. Zudem bestehe die Gefahr, dass der Angeklagte Einfluss auf Beweismittel nehmen könne. Einen formellen Beschluss fassten die Richter nicht, nachdem auch der Verteidiger am Vortag lediglich die Anregung gegeben hatte, Falk aufgrund der Corona-Krise von der weiteren Untersuchungshaft zu verschonen.
Falk muss sich vor dem Landgericht (LG) Frankfurt wegen der versuchten Anstiftung zum Mord an einem Rechtsanwalt verantworten (Az. 6340 Js 207925/16). Der Unternehmer bestreitet den Vorwurf der Anklage, bereits im Jahr 2009 einen Killer auf einen Frankfurter Rechtsanwalt angesetzt zu haben. Dem Juristen war im Februar 2010 vor seinem Haus in Frankfurt ins Bein geschossen worden. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt, möglicherweise mit einer Aussage des Angeklagten.
dpa/ah/LTO-Redaktion
Alexander Falk kommt vorerst nicht frei: . In: Legal Tribune Online, 27.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41113 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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