Das LG Frankfurt hat einzelne Beschlüsse der Deutsche-Bank-Hauptversammlung 2019 für nichtig erklärt. Unter anderem kassierte das Gericht die Entlastung von Aufsichtsratschef Paul Achleitner und Vorstandschef Christian Sewing.
Das Landgericht (LG) Frankfurt hat nach Informationen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel neben Sewing und Achleitner auch die Entlastung der Vorstände Karl von Rohr, Garth Ritchie und Silvie Matherat für nichtig erklärt (Urt. v. 24.10.2019; Az. 3-05 O 54/19). Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass bei der Hauptversammlung am 23. Mai Fragen von Aktionären nicht ausreichend beantwortet worden seien. Damit beruhe die Entlastung der Manager auf einem Verfahrensfehler, denn die Hauptversammlung habe auf dieser Basis keine hinreichende Informationsgrundlage für die Entlastung geboten, erklärte eine Justizsprecherin.
Konkret soll es um Fragen zum Beratungshonorar gegangen sein, das die Bank dem US-Finanzinvestor Cerberus zahlt, der zugleich mit einer Beteiligung von drei Prozent einer der größten Aktionäre des Instituts ist.
Direkte Konsequenzen hat das Urteil nicht, denn Ritchie und Matherat haben die Bank bereits verlassen. Von Rohr, Sewing und Achleitner können in ihren Ämtern bleiben. Die Deutsche Bank kündigte Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt an.
Bei der diesjährigen Hauptversammlung hatten die Aktionäre Achleitner und Sewing ohnehin einen Denkzettel verpasst. Beide wurden mit vergleichsweise geringen Quoten für das Geschäftsjahr 2018 entlastet. Achleitner erhielt 71,63 Prozent Zustimmung, Sewing 75,23 Prozent. Üblich sind Quoten von mehr als 90 Prozent.
ah/LTO-Redaktion
mit Material von dpa
LG Frankfurt kassiert HV-Beschlüsse: . In: Legal Tribune Online, 28.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38411 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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