Der Mobilfunk-Patentstreit zwischen Nokia und dem Autobauer Daimler wird nun auch den EuGH beschäftigen. Das LG Düsseldorf setzt eine Verletzungsklage aus und legt den Luxemburger Richtern zentrale Fragen zur Klärung vor.
Das Landgericht (LG) Düsseldorf will dem EuGH mehrere Fragen zur Lizenzierung von standardessentiellen Patenten innerhalb von mehrstufigen Zulieferketten vorlegen, wie es am Donnerstag mitteilte (Az. 4c O 17/19).
Nokia wirft Daimler vor verschiedenen Gerichten Patentverletzungen im Zusammenhang mit der Mobilfunktechnik im Auto vor und klagt jeweils auf Unterlassung. Vor dem Landgericht Mannheim war der Netzwerkausrüster im August in einem Fall erfolgreich, in anderen Fällen dagegen nicht.
Im Kern dreht sich der Streit darum, wie sogenannte standardessentielle Patente, deren Nutzung für den Einsatz der Technik unbedingt erforderlich ist, zu fairen Konditionen und ohne Diskriminierung allen Anbietern zur Verfügung gestellt werden. Nokia vertritt laut Gericht die Ansicht, frei entscheiden zu können, auf welcher Stufe an wen Lizenzen vergeben werden, also ob direkt an die Autohersteller oder an deren einzelne Zulieferer. Daimler hingegen ist der Auffassung, dass die Zulieferer ihre Produkte jeweils selbst direkt lizenzieren können müssten.
Wie zuvor schon das LG Mannheim gehen auch die Düsseldorfer Richter davon aus, dass Daimler im konkreten Fall ein Nokia-Patent verletzt. Sie werfen zugleich aber die Frage auf, ob der Netzwerkausrüster seine "auf dem Lizenzvergabemarkt unstreitig gegebene marktbeherrschende Stellung" missbraucht, wenn er seine Ansprüche geltend macht. Entscheidend sei, ob und ggfs. unter welchen Umständen der Patentinhaber seine marktbeherrschende Stellung missbrauche, wenn er gegen den Vertreiber des Endprodukts eine Unterlassungsklage wegen Patentverletzung erhebt, ohne zuvor dem Lizenzierungswunsch seiner patentbenutzenden Zulieferer nachgekommen zu sein, so das LG Düsseldorf.
Daimler begrüßte die Entscheidung. Damit könnten die Fragen zur Lizenzierung der Patente nun grundlegend und europaweit beantwortet werden, sagte ein Sprecher und verwies darauf, dass auch das Bundeskartellamt ein solches Vorgehen angeregt habe.*
dpa/ah/LTO-Redaktion
*Anm. d. Red.: Informationen zu eventuellen Rechtsmittelmöglichkeiten gegen den Vorlagebeschluss haben wir nach Leserhinweisen entfernt. Nach h.M. gibt es kein Rechtsmittel gegen einen Vorlagebeschluss an den EuGH zur Vorabentscheidung (pl, 23.12.2020, 11:00 Uhr).
Vorlagebeschluss des LG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 26.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43548 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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