Kickers Offenbach: Auf­takt im Pro­zess um Insol­venz­ver­sch­lep­pung

04.09.2018

Vor dem LG Darmstadt hat am Dienstag der Prozess gegen drei Ex-Geschäftsführer der Offenbacher Kickers begonnen. Sie sollen die Insolvenz der Fußball-GmbH verschleppt haben.

Die Insolvenz der Kickers Offenbacher Fußball Club Kickers 1901 GmbH (OFC GmbH) im Jahr 2013 ist seit Dienstag ein Fall für das Landgericht (LG) Darmstadt (Az. 600 Js 15176/12 WI). In diese GmbH hatte der Hauptverein 2010 seine Profiabteilung ausgelagert, die Geschäftsführer waren drei Jahre nacheinander Thomas K. (56), Jörg H. (50) und David F. (34). Die drei Manager sind jetzt unter anderem wegen Insolvenzverschleppung angeklagt. Zwischen Januar 2011 bis Dezember 2012 sollen sie auch Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuern in Höhe von mehreren hunderttausend Euro hinterzogen haben.

"Die OFC GmbH war seit ihrem Bestehen finanziell überschuldet", sagte Staatsanwalt Tobias Stewen. Beim Unternehmenswert sei auch ein Abstieg in die 3. Liga nicht berücksichtigt und der Wert der Marke OFC mit rund sechs Millionen Euro zu hoch angesetzt worden, da das ein Wert aus Zweitliga-Zeiten im Jahr 2000 gewesen sei. Zudem habe es keine ordnungsgemäße Buchführung und unvollständige Steuererklärungen gegeben.

Keine Bafin-Erlaubnis für "Investorenzertifikate"

Dazu sei ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz gekommen, so die Anklage. Denn zu ihrer Finanzierung hatte die GmbH von September 2011 an sogenannte Investorenzertifikate herausgegeben, in Werten zwischen 200 und 30.000 Euro. Je nach Liga sollten diese mit sechs bis sieben Prozent verzinst werden. Dafür aber hätte eine Bafin-Erlaubnis vorliegen müssen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten sich nicht bereichern, sondern die Drittliga-Zugehörigkeit des OFC absichern wollten. Die Angeklagten kündigten an, dass sie zur Sache aussagen wollen.

Nach kurzer Beratung machte das Gericht Vorschläge für eine Beschleunigung des Verfahrens, wenn die Angeklagten jeweils Geständnisse ablegen würden. Für Thomas K. könne die Strafe zwischen 15 und 24 Monaten zur Bewährung liegen, plus 20.000 Euro Geldauflage, sagte der Vorsitzende Richter Marc Euler. Jörg H. müsse mit einer Strafe zwischen zwölf und 21 Monaten sowie 15.000 Euro Geldauflage rechnen. Das Verfahren gegen David F. könne gegen Zahlung von 10.000 Euro eingestellt werden, damit wäre er nicht vorbestraft.

Die Staatsanwaltschaft sowie die Verteidiger erklärten, dass sie die Vorschläge prüfen und sich am nächsten Verhandlungstag dazu äußern werden. Der Prozess wird an diesem Donnerstag fortgesetzt.

dpa/ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kickers Offenbach: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30741 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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