Durch gezielte Förderung innovativer Geschäftsideen können Kanzleien mit geringem Aufwand die digitale Transformation der Rechtsbranche beeinflussen und neue Einnahmequellen erschließen, erklären Patrick Häde und Nico Kuhlmann.
Deutsche Medienunternehmen tun es seit langem, deutsche Autohersteller, Unternehmensberatungen und Banken sowieso und sogar die deutsche Pharmaindustrie ist auf diese Weise aktiv. Auch die internationalen Technologie-Konzerne und sogar der Papst lassen sich diese Chance nicht entgehen - nur deutsche Kanzleien sind noch nicht auf die Idee gekommen, eng mit Startups zusammenzuarbeiten.
Dabei sind sich alle einig, dass die Digitalisierung in der einen oder anderen Weise zu Veränderungen auf dem Rechtsmarkt führen wird. Aber nur sehr wenige scheinen momentan die enormen Chancen zu sehen, die damit verbunden sind. Eine naheliegende Möglichkeit, den Fortschritt mitzugestalten, besteht darin, eine eigene Gründergarage zu eröffnen und dadurch die Dynamik eines Startups mit der Expertise einer etablierten Kanzlei zu verbinden.
Durch eine solche Zusammenarbeit wird auf der einen Seite das Startup dabei unterstützt, schneller erfolgreich zu werden, indem es Zugang zu Fachwissen, einem Netzwerk und natürlich Kapital erhält. Die Kanzleien auf der anderen Seite, die meistens nicht einmal eine interne Forschungs- und Entwicklungsabteilung haben, bekommen direkten Zugang zu innovativen Geschäftsideen, digitalen Denkweisen und neuen Einnahmequellen. Beide Seiten können also voneinander profitieren.
Brüten und Beschleunigen
Eine Starthilfe für Startups kann dabei sowohl in einem "Incubator" als auch im Rahmen eines "Accelerators" erfolgen.
Bei einem Inkubator handelt es sich um eine Art Brutkasten für innovative Geschäftsideen. Solche Inkubatoren werden von privaten Unternehmen, aber auch häufig von öffentlichen Einrichtungen, betrieben. Besonders Universitäten versuchen beispielsweise, durch Inkubatoren den Studierenden einen geschützten Raum für die Entfaltung kreativer Konzepte zu geben. Im Vordergrund stehen dabei neben dem Mentoring meist die Unterstützung bei der Kapitalsuche und die Vernetzung der Jungunternehmer mit Kontakten in der Wirtschaft und Politik.
Die Dauer der Förderung ist oft nicht begrenzt, sondern langfristig angelegt. Eine Beteiligung an den Unternehmen erfolgt in der Regel nicht. In Frankreich haben bereits die Anwaltskammern aus Paris und Marseilles eigene Legal Tech Incubators gegründet, um die Veränderungen im Rechtsmarkt zu beeinflussen.
Demgegenüber ist das Ziel bei einem Accelerator, innerhalb von kurzer Zeit ein funktionierendes Produkt auf den Markt zu bringen. Die Gründer müssen zusätzlich zur Erfüllung der oft sehr anspruchsvollen Teilnahmebedingungen teilweise auch Anteile am Unternehmen an die Betreiber abgeben. Dafür werden die Teams aber mit Büroräumen versorgt, intensiv betreut und der Wachstumsprozess stark vorangetrieben. Der Höhepunkt bei einem Accelerator ist dann grundsätzlich nach wenigen Monaten die Präsentation des Produkts oder der Dienstleistung vor potenziellen Investoren.
Nico Kuhlmann, Legal Tech Accelerators: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23821 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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