Der Prozessauftakt für Hanno Berger am LG Wiesbaden wurde jüngst auf den 12. April terminiert. Mit dem 4. April steht nun auch das Datum für den ersten Verhandlungstag am LG Bonn fest.
Im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal muss sich eine der zentralen Figuren bald auch vor dem Bonner Landgericht (LG) verantworten. Das Gericht teilte am Dienstag mit, dass der Verhandlungsauftakt am 4. April stattfinde und ein "bekannter deutscher Steuerrechtsanwalt" angeklagt sei (Az. 62 KLs 2/20).
Gemeint ist der 71-jährige Jurist Hanno Berger, der früher für die hessische Finanzverwaltung arbeitete. Später war er als Anwalt tätig und dabei eine Art Strippenzieher für die Aktiengeschäfte, bei denen nicht gezahlte Steuern erstattet wurden. Berger hatte sich vor zehn Jahren in die Schweiz abgesetzt, wurde kürzlich aber ausgeliefert.
Jahrelang war unklar, ob das Verschieben von Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividenden-Ansprüchen nur dreiste Abzocke oder eine Straftat war. Für letzteres entschied sich der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr (Urt. v. 28.07.2021; Az. 1 StR 519/20). In ersten Gerichtsverfahren wurden einige Beteiligte zu Bewährungs- oder Haftstrafen verurteilt, mit Berger kommt nun der prominenteste Cum-Ex-Protagonist vor Gericht. Insgesamt soll der deutsche Staat durch Cum-Ex einen zweistelligen Milliardenbetrag eingebüßt haben.
Vor dem Bonner LG wird Berger besonders schwere Steuerhinterziehung in drei Fällen vorgeworfen, und zwar im Zeitraum 2007 bis 2013. Der Angeklagte soll eine deutsche Bank zur Aufnahme von Cum-Ex-Geschäften bewogen und maßgeblich geholfen haben, die notwendigen Strukturen einzurichten. Zudem soll er gutgläubige Investoren eingeworben haben. Durch die Fälle der Steuerhinterziehung, die ihm die Anklage vor dem Bonner Gericht vorwirft, soll ein Schaden von 278 Millionen Euro entstanden sein.
Auch in Wiesbaden wird verhandelt
Nur gut eine Woche nach dem Bonner Prozessauftakt soll vor dem LG Wiesbaden ein separater Cum-Ex-Prozess beginnen, und zwar am 12. April (Az. 6 KLs 1111 Js 18753/21). Hierbei wirft die Anklage Berger vor, von 2006 bis 2008 bei 61 Geschäften falsche Bescheinigungen über 113,3 Millionen Euro nie gezahlter Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätsbeitrag erlangt zu haben.
Zu einem Gesamtverfahren wurden die beiden Anklagen nicht zusammengeführt, weil es die hierfür erforderliche Übereinkunft der beteiligten Staatsanwaltschaften nicht gegeben habe, wie das Bonner LG ausführt. Beim LG Wiesbaden hieß es, die Gerichte seien "in ihrer Terminierung unabhängig". Die Termine würden aber wechselseitig mitgeteilt, um Kollisionen zu vermeiden.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Erste Verhandlung vor dem LG Bonn am 4. April: . In: Legal Tribune Online, 08.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47760 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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