Auf der Suche nach Beteiligten im Dieselskandal von VW und Audi wurde nun auch die Kanzlei Jones Day durchsucht. Die Kanzlei war von Volkswagen mit internen Ermittlungen in der Abgasaffäre beauftragt worden.
Die Münchner Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem Dieselskandal am Mittwoch nicht nur Audi-Standorte, sondern auch die US-Kanzlei Jones Day durchsucht. Deren Anwälte waren von VW nach dem Auffliegen der Manipulationen mit internen Ermittlungen beauftragt worden. Über die Durchsuchung der Anwaltskanzlei hatte zuerst das Handelsblatt berichtet.
Am Mittwoch hatten während der Jahrespressekonferenz von Audi mehr als 100 Polizisten und Staatsanwälte unter anderem die Zentrale der VW-Tochter in Ingolstadt durchsucht. Die Ermittler wollen herausfinden, wer beteiligt war an der manipulierten Abgas-Software bei Audi-Dieselmotoren und an den falschen Versprechen gegenüber Autokäufern in den USA. Der Verdacht lautet auf Betrug und strafbare Werbung.
Mit den Durchsuchungen will die Staatsanwaltschaft München II nach eigenen Angaben klären, wer an der Verwendung der manipulierten Abgas-Software und an Falschangaben beteiligt gewesen sei. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Betruges und der strafbaren Werbung eingeleitet.
Volkswagen ist empört
Jones Day wollte die Durchsuchung gegenüber LTO nicht kommentieren und teilte lediglich mit, dass man sich nicht zu laufenden Mandaten äußere. Volkswagen allerdings reagierte empört: "Wir halten das Vorgehen der Staatsanwaltschaft München in jeder Hinsicht für inakzeptabel", erklärte VW am Donnerstag in Wolfsburg. Die Durchsuchung einer vom Unternehmen beauftragten Rechtsanwaltskanzlei verstoße gegen die in der Strafprozessordnung festgeschriebenen rechtsstaatlichen Grundsätze. Dies habe das Bundesverfassungsgericht im Fall einer anderen Kanzlei ausdrücklich hervorgehoben. "Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln hiergegen vorgehen."
Laut §160a Strafprozessordnung darf eine Anwaltskanzlei grundsätzlich nicht durchsucht werden,wenn dabei voraussichtlich Umstände offenbar werden, über die sie das Zeugnis verweigern dürfte. Etwas anderes kann gelten, wenn ein Anwalt im Verdacht steht, "an der Tat oder an einer Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei" zu sein.
Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages hatte jüngst die Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer durchsuchen lassen wollen, die Mandanten bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften beraten hatte. Ziel war es, Beweismittel zu beschlagnahmen. Dies hatte der Bundesgerichtshof untersagt, weil es über den Auftrag des Untersuchungsausschusses hinausreiche.
dpa/ah/LTO-Redaktion
Abgasskandal: . In: Legal Tribune Online, 17.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22407 (abgerufen am: 06.11.2024 )
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