Viele träumen heimlich davon, doch es schaffen nur wenige: Equity-Partner einer internationalen Großkanzlei werden. Welche Hürden auf dem Weg zum Ziel liegen, erklärt Karriereberaterin Carmen Schön im Interview.
LTO: Ganz grundsätzlich: Wie wird man Partner in einer Großkanzlei?
Carmen Schön: Es sind im Wesentlichen drei Faktoren, die darüber bestimmen, ob es ein Anwalt in die Partnerschaft einer Großkanzlei schafft: Die interne Vermarktung, der Business Case und der Personal Case. Allerdings muss man klar sagen: Die Aussichten auf Equity-Partnerschaft in internationalen Großkanzleien sind meist sehr gering. Die Wahrscheinlichkeit, Partner zu werden, ist in Boutiquen oder kleineren, mittelständischen Einheiten oft höher.
LTO: Soll man sich als Berufsanfänger schon strategisch aufstellen, also etwa ein zukunftsträchtiges Rechtsgebiet auswählen?
Schön: Es ist natürlich schön, wenn ein Associate den Ehrgeiz hat, Partner zu werden. Aber in welchem Bereich in ein paar Jahren einmal Partner gemacht werden, kann bei der Einstellung eines Berufsanfängers meistens nicht beantwortet werden. Für Associates ist das schlicht nicht prognostizierbar und sollte daher kein Kriterium beim Berufsstart sein.
Bei einem Kanzleiwechsel kann man sich aber durchaus fragen, ob der Bereich, in den man wechseln will, einen weiteren Partner, eine weitere Partnerin verträgt. Das hängt beispielsweise damit zusammen, wie viele Partner es dort schon gibt, wie hoch die Leverage ist und ob der Bereich im Fokus der Kanzleistrategie steht, also vielleicht ausgebaut werden soll.
"Die Zahlen müssen stimmen!"
LTO: Wie wichtig ist der Business Case?
Schön: Die Zahlen müssen stimmen! Jede Kanzlei handhabt das etwas unterschiedlich, aber letztlich geht es bei der Aufnahme in die Partnerschaft um die nackten Zahlen. In der Regel müssen bestimmte Schwellen an eigenakquiriertem Umsatz erreicht werden. Und die Betonung liegt dabei auf dem eigenen Geschäft, nicht dem Arbeiten auf fremden Akten. Die Anforderungen schwanken von Kanzlei zu Kanzlei je nach Größe sehr stark. Manche Kanzleien erwarten auch, dass der Kandidat den Umsatz tatsächlich bereits einbringt. Anderen reicht es, wenn aus seinem Business Case ersichtlich ist, dass er diesen Umsatz einspielen kann.
Wer allerdings gar keinen eigenen Umsatz vorweisen kann, für den wird es auf dem Weg in die Partnerschaft sehr, sehr schwer. Manchmal "erbt" man auch Mandate von ausscheidenden Partnern oder Of Counsels – aber das ist Glückssache und darauf sollte man nicht vertrauen.
LTO: Und was ist der Personal Case?
Schön: Hier geht es um die persönlichen Eigenschaften des Kandidaten. Insbesondere die sozialen und persönlichen Stärken und Schwächen werden hier beleuchtet. Ist man ein Teamplayer, wie gut kann man sich auf Mandanten einstellen etc. Auch dies sind sicher wichtige Eigenschaften. Ist der BusinessCase aber entsprechend stark, gibt es durchaus Kanzleien, die hier ein Auge zudrücken.
Große Stressphase für die Kandidaten
LTO: Wie lange dauert es üblicherweise bis zur Partnerernennung?
Schön: Auch dieses hängt sehr von der Größe der Kanzlei ab. Anwälte müssen üblicherweise mindestens vier bis fünf Jahre in einer Kanzlei arbeiten, bevor ihr Partner sie zur Ernennung vorschlagen kann. Auch nach einem Wechsel muss ein Associate oftmals eine gewisse Mindestanzahl von Jahren in der Kanzlei sein, bis er Partner werden kann. Über die Ernennung entscheidet ein Partner-Komitee, das je nach Kanzleistruktur international zusammengesetzt sein kann.
In einer internationalen Kanzlei dauert der Prozess der Partnerwahl mindestens ein Jahr. In dieser Zeit müssen die Kandidaten viel reisen, andere Standorte besuchen – auch die ausländischen -, sich in der Kanzlei gut vernetzen und sich in internationalen Komitees präsentieren.
Manche Anwälte gehen auf richtige "Roadshows" und stellen sich bei internationalen Partnern vor, weil auch deren Feedback mit entscheidet, wenn es um die Frage geht, wer Partner wird. Die Kandidaten haben bei internationalen Kanzleien ja weltweite Konkurrenz. Das alles läuft neben dem ganz normalen Job, der auch nicht vernachlässigt werden darf. Die Kandidaten empfinden die Zeit oft als große Stressphase.
Kriterien oftmals intransparent
LTO: Wie läuft die Auswahl dann konkret ab?
Schön: Das kann man durchaus mit einem kleinen Assessment Center vergleichen. Die Kandidaten werden befragt, und ihr Business Case und der Personal Case kommen auf den Prüfstand. Zudem muss oft eine Case Study gelöst werden. Üblicherweise gibt es zwei bis drei Runden, aber das hängt von der Kanzlei ab. Im Vergleich zu Assessment Centern in Unternehmen ist der Prozess der Partnerwerdung in internationalen Großkanzleien allerdings wesentlich intransparenter. Man kann sich natürlich durchaus fragen, ob das nicht auch so gewollt ist.
LTO: Was meinen Sie damit?
Schön: Es ist für die Kandidaten oft ein Ärgernis, dass die Vorgaben für die Aufnahme in die Partnerschaft nicht in jeder Kanzlei transparent sind. Die Umsatzerwartungen an die Neupartner können beispielsweise schwanken, so dass sich ein Spielraum bei der Partnerwahl ergibt. Das führt regelmäßig zu viel Unruhe in den Kanzleien. Auch beim Personal Case gibt es Unschärfen, denn Kriterien wie "Persönlichkeit" oder "Charisma" sind nun einmal schlecht messbar.
Die Entscheidung über die Aufnahme in die Partnerschaft liegt beim Partner-Komitee, und das kann natürlich auch entscheiden, bestimmte Standorte oder Bereiche besonders zu fördern, indem dort mehr Partner gemacht werden.
Anja Hall, Karriere in der Großkanzlei: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18502 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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