Herbert Smith Freehills / Allen & Overy: Neuer Eigen­tümer für Cine­star

29.10.2018

Vue International erwirbt die Kinokette Cinestar mit Allen & Overy als Rechtsberater. Verkäufer war Event Hospitality & Entertainment, beraten durch Herbert Smith Freehills.

Nico Abel

Vue International wird Cinestar in Deutschland für eine Vorauszahlung von 130 Millionen und eine variable Gegenleistung von bis zu 91,8 Millionen Euro erwerben, die von der Anzahl der Ticketverkäufe im Jahr 2019 abhängt.

Dies entspreche einem maximalen potenziellen Unternehmenswert von 221,8 Millionen Euro, teilt Vue International mit. Die Gesellschaft ist in Deutschland bereits mit der Kinokette Cinemaxx vertreten.

Cinestar betreibt 55 Multiplex-Kinos in Deutschland, zwei Standorte werden bis Mitte 2019 noch hinzu kommen. Damit ist der Erwerb die bislang größte Akquisition von Vue International. Seit ihrer Gründung vor 15 Jahren hat die Gesellschaft nach eigenen Angaben 14 Akquisitionen getätigt, allein drei in diesem Jahr.

Ein Team von Herbert Smith Freehills unter der Leitung von Managing Partner Dr. Nico Abel hat Event Hospitality & Entertainment beim Verkauf von Cinestar beraten. Laut Marktinformationen hat Allen & Overy die Erwerberin Vue International begleitet.

Der Abschluss der Transaktion bedarf noch der Zustimmung der Aufsichtsbehörden.

ah/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Herbert Smith Freehills für Event Hospitality & Entertainment Limited:

Dr. Nico Abel, Federführung, Corporate/M&A, Partner, Frankfurt

Rüdiger Hoffmann, Corporate/M&A, Counsel, Frankfurt

Tatiana Guenster, Corporate/M&A, Associate, Frankfurt

Moritz Kunz, Arbeitsrecht, Partner, Frankfurt

Dr. Anja Lingscheid, Arbeitsrecht, Consultant, Frankfurt

Dr. Marcel Nuys, Kartellrecht, Senior Associate, Düsseldorf

 

Allen & Overy für Vue International (laut Marktinformationen):

Dr. Michiel Huizinga, Corporate/M&A, Partner, Frankfurt

Dr. Roman Kasten, Corporate/M&A, Senior Associate, Frankfurt

Zitiervorschlag

Herbert Smith Freehills / Allen & Overy: . In: Legal Tribune Online, 29.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31745 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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