1&1 nimmt das National-Roaming-Angebot von Telefónica an und schafft so die Voraussetzung für den Bau eines eigenen 5G-Netzes. Zudem kooperiert das Unternehmen enger mit der Telekom. Hengeler Mueller, Ashurst und Freshfields beraten.
Die für Deutschlands Mobilfunkbranche möglicherweise wegweisenden Verhandlungen zwischen Telefónica und 1&1 Drillisch sind zu einem guten Ende gekommen. Telefónica (O2) legte seinem Wettbewerber nach langen Verhandlungen ein verbessertes Angebot zur Nutzung seines Mobilfunk-Netzes vor, das 1&1 Drillisch am 15. Februar 2021 angenommen hat. Bei dem sogenannten National Roaming können sich Handynutzer dort, wo ihr eigener Netzbetreiber keine eigenen Antennen hat, mit dem Netz eines Drittanbieters verbinden.
Die Parteien wollen jetzt die Konditionen des Angebots in verbindliche Verträge umsetzen; der Vertragsschluss ist bis Mitte Mai 2021 vorgesehen. Hengeler Mueller und Ashurst begleiteten 1&1 Drillisch bei den Vereinbarungen mit Telefónica und zu den damit zusammenhängenden Verfahren bei der Bundesnetzagentur und der EU-Kommission. Telefónica setzte dem Vernehmen nach bei den Verhandlungen vor allem auf ein Inhouse-Team.
1&1 Drillisch hatte 2019 eigenes Mobilfunk-Spektrum für den neuen Standard 5G ersteigert, die Frequenzen bisher aber im Gegensatz zur Konkurrenz noch nicht genutzt. Bevor er mit dem teuren Bau eigener Mobilfunkmasten beginnt, wollte der Neueinsteiger Gewissheit darüber haben, dass er in einem Übergangszeitraum auch Zugang zu einem anderen Netz hat.
Ohne das Roaming-Angebot würden sich vermutlich kaum Kunden für Drillisch entscheiden, denn sie würden nur über die anfangs noch wenigen Drillisch-Antennen Empfang haben und sonst im Funkloch sitzen. Das war auch der Bundesnetzagentur bewusst, daher wurden die drei alteingesessenen Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica dazu verpflichtet, mit 1&1 Drillisch über eine Öffnung ihrer Netze zu verhandeln.
Parallel zu den Verhandlungen mit Telefónica haben 1&1 Drillisch und die Schwestergesellschaft 1&1 Versatel einen Vertrag mit der Deutschen Telekom über die Nutzung derer Glasfaser- und VDSL-Haushaltsanschlüsse geschlossen. Dabei ließ sich das Unternehmen von Freshfields Bruckhaus Deringer beraten. Die neue Vereinbarung mit der Telekom steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Bundesnetzagentur.
ah/LTO-Redaktion
mit Material von dpa
Hengeler Mueller für 1&1 Drillisch (Vereinbarung mit Telefónica):
Dr. Daniela Favoccia, Federführung, Partnerin, Gesellschaftsrecht/M&A, Frankfurt
Dr. Katharina Hesse, Federführung, Partnerin, M&A/Regulierung, Düsseldorf
Prof. Dr. Dirk Uwer, Partner, Regulierung, Düsseldorf
Dr. Markus Röhrig, Partner, Kartellrecht, Düsseldorf/Brüssel
Dr. Daniel Gajek, Associate, M&A, Frankfurt
Dr. Daniel Roggenkemper, Associate, M&A, Düsseldorf
Dr. Norman Koschmieder, Associate, Regulierung, Düsseldorf
Dr. Tobias Bieber, Associate, Kartellrecht, Düsseldorf
Claudia Zschoch, Associate, Kartellrecht, Düsseldorf
Ashurst für 1&1 Drillisch (Vereinbarung mit Telefónica):
Dr. Stephan Hennrich, Federführung, Partner, Corporate
Benedikt Lerp, Associate, Corporate
Armin Müller, Associate, Corporate
Freshfields Bruckhaus Deringer für 1&1 Drillisch (Vereinbarung mit der Deutschen Telekom):
Prof. Dr. Norbert Nolte, Federführung, DR
Dr. Andreas Schuler, Regulierung
Dr. Vera Ibes, DR
Dr. Christoph Werkmeister, DR IP&IT
Dr. Hendric Labonté, Litigation
Dr. Konrad Riemer, Competition
Dr. Sarah Hillebrand, Litigation
Dr. Theresa Ehlen, Corporate
1&1 Drillisch/United Internet Inhouse:
Dr. Marc Schütze, Federführung, Director Regulation 1&1 Drillisch AG
Hengeler Mueller / Ashurst / Freshfields: . In: Legal Tribune Online, 19.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44315 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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