GSK Stockmann + Kollegen: Keine Rückrufaktion für Tesla-Elektroautos

06.12.2013

GSK Stockmann + Kollegen hat die deutsche Tochtergesellschaft Tesla Motors GmbH des US-amerikanischen Herstellers von Elektroautos Tesla Motors im Zuge von Untersuchungen nach dem Produktsicherheitsgesetz gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt beraten.

Andreas Bauer

In den vergangenen Wochen waren in Amerika mehrere Tesla-Autos nach Unfällen in Flammen aufgegangen. Da die Tesla Motors GmbH die entsprechenden Modelle auch in Deutschland vertreibt, hatten die Vorfälle zu Untersuchungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführt.

Wie das KBA mitteilt, konnten nach Aktenlage keine herstellerseitigen Mängel als Unfallursache festgestellt werden. Daher seien Maßnahmen wie eine Rückrufaktion aus Sicht der Behörde in Deutschland nicht erforderlich.

GSK Stockmann + Kollegen berät Tesla bereits seit einiger Zeit, zuletzt insbesondere im Zusammenhang mit dem Internet- und Markenauftritt, E-Commerce, dem Produktabsatz, Wettbewerbsangelegenheiten und der Bereitstellung von Stromtankstellen.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

GSK Stockmann + Kollegen für Tesla Motors GmbH

Dr. Andreas Bauer LL.M., Federführung, Corporate, Partner, München

Dr. Jörg Kahler, IP/IT, Partner, Berlin

Quelle: GSK Stockmann + Kollegen

Zitiervorschlag

GSK Stockmann + Kollegen: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10263 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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