Der Softwarekonzern SAP will das US-Unternehmen Qualtrics für acht Milliarden Dollar übernehmen. Goodwin Procter, Jones Day und Allen & Overy sowie Hengeler beraten rechtlich bei dem Milliardendeal.
Der Walldorfer Software-Riese SAP will alle ausstehenden Aktien von Qualtrics für acht Milliarden US-Dollar in bar erwerben. Die Vorstände von SAP und Qualtrics haben die Transaktion genehmigt. Die Aktionäre von Qualtrics haben der Übernahme ebenfalls schon zugestimmt.
Zur Deckung des Kaufpreises und der akquisitionsbedingten Kosten hat sich SAP nach eigenen Angaben eine Finanzierung in Höhe von sieben Milliarden Euro gesichert. Der Konsortialkredit wird von der US-Bank J.P. Morgan arrangiert, rechtlich beraten von Hengeler Mueller.
Laut einem Bericht des Handelsblatt ist es die größte Übernahme, die SAP bislang stemmte. Der Preis, den SAP biete, sei das 20-fache des Qualtrics-Umsatzes. Jones Day und Allen & Overy beraten das Unternehmen bei der Transaktion; Allen & Overy war dabei für Fragen der Finanzierung zuständig.
Qualtrics ist auf Software im Bereich Erfahrungsmanagement spezialisiert; das Unternehmen sammelt, verwaltet und analysiert Daten, mit denen Unternehmen beispielsweise die Zufriedenheit ihrer Kunden und Mitarbeiter messen können. Das Unternehmen ließ sich bei der Übernahme von einem US-Team der Kanzlei Goodwin beraten. Vor der Ankündigung der Übernahme durch SAP war geplant, dass Qualtrics in Kürze einen Börsengang seiner Stammaktien vollziehen würde. Auch hierbei beriet Goodwin das Unternehmen.
Die Akquisition soll im ersten Halbjahr 2019 abgeschlossen werden.
ah/LTO-Redaktion
Jones Day für SAP
Allen & Overy für SAP:
Thomas Neubaum, Bank- und Finanzrecht, Partner, Frankfurt
Dr. Mark Hallett, Bank- und Finanzrecht, Counsel, Frankfurt
Louisa Drewniok, Bank- und Finanzrecht, Associate, Frankfurt
Goodwin für Qualtrics:
Anthony McCusker, Federführung, M&A, Partner, Silicon Valley
Hengeler Mueller für J.P. Morgan:
Dr. Johannes Tieves, Finanzierung, Partner, Frankfurt
Dominik Stolz, Finanzierung, Associate, Frankfurt
Goodwin / Jones Day / Allen & Overy / Hengeler: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32053 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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