Das kriselnde Modeunternehmen Bonita kann sich in einem Schutzschirmverfahren sanieren, hat das AG Hamburg entschieden. Görg, Schultze & Braun sowie White & Case begleiten diese Sanierung in Eigenverwaltung.
Bonita hat am 8. Juni beim Amtsgericht (AG) Hamburg ein Schutzschirmverfahren eingeleitet, was das Gericht mit Beschluss vom 9. Juni zugelassen hat. Bei diesem Verfahren zur Sanierung in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und ist weiterhin uneingeschränkt handlungs- und weisungsbefugt.
Als Sanierungsgeschäftsführer ergänzen nun Dr. Thorsten Bieg und Prof. Dr. Gerrit Hölzle von der Kanzlei Görg sowie Detlef Specovius von Schultze & Braun die Geschäftsführung von Bonita. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Dr. Sven-Holger Undritz von White & Case bestellt, er wird die Geschäftsführung im Rahmen des Schutzschirmverfahrens beaufsichtigen.
Bonita verkauft Damenoberbekleidung in mehr als 700 Filialen und "Shop in Shops", vor allem in Deutschland sowie in den Nachbarländern Österreich, Schweiz, Belgien und Niederlande. Seit 2012 ist die Modemarke eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Modeunternehmens Tom Tailor.
Der Corona-Lockdown und die damit verbundenen behördlich angeordneten Ladenschließungen hätten bei Bonita zu erheblichen Umsatzausfällen geführt, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der beteiligten Kanzleien. Daher habe sich die Unternehmensgruppe, die sich bereits seit 2018 saniert, um eine Staatsbürgschaft bemüht. Nachdem diese nicht im erforderlichen Umfang genehmigt worden sei, habe sich Bonita unter den gerichtlichen Schutzschirm begeben, weil Zahlungsunfähigkeit drohte.
ah/LTO-Redaktion
Görg für Bonita (Eigenverwaltung)
Dr. Thorsten Bieg, Partner, Sanierungsgeschäftsführer, Hamburg
Prof. Dr. habil Gerrit Hölzle, Partner, Sanierungsgeschäftsführer, Hamburg
Holger Rhode, Partner, Insolvenzverwaltung, Düsseldorf
Harald Ick, LL.M., Partner, M&A, Hamburg
Dr. Karl-Friedrich Curtze, Assoziierter Partner, Insolvenzrecht, Hamburg
Schultze & Braun für Bonita (Eigenverwaltung)
Detlef Specovius, Sanierungsgeschäftsführer, Insolvenzrecht, Federführung
Michael Böhner, Insolvenzrecht
Sebastian Knabe, Insolvenzrecht
Joachim Zobel, Arbeitsrecht, Nürnberg
Alexander von Sänger, Arbeitsrecht, Nürnberg
Dr. Annerose Tashiro, Internationales Recht
Guido Koch, Liquiditätsplanung, Berlin
White & Case (vorläufige Sachwaltung)
Dr. Sven-Holger Undritz, Vorläufiger Sachwalter
Dr. Ellen Meyer-Sommer, Insolvenzrecht
Dr. Henning Mordhorst, Insolvenzrecht
Görg / Schultze & Braun / White & Case: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41859 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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