Mit der Digital Collectible Collection bringt Ritter Sport NFT-Kunst in Umlauf. Ebenso wie bei der geplanten Nutzung von KI läuft dabei nichts ohne rechtliche Beratung. Gleiss Lutz steht dem Unternehmen zur Seite.
Digitale Kunst wird zum Marketinginstrument. Auch Ritter Sport erlag der Versuchung, NFT als Mittel zur Zielgruppenansprache einzusetzen. Der Süßwarenhersteller hat das eng mit der Marke verbundene Quadrat mit der Blockchain-Technologie verknüpft und eine Sammlerkollektion aus Artwork im Pixelstil zum Kauf mit der Kryptowährung Ethereum angeboten. Die Nachfrage war groß – acht Stunden nach dem Verkaufsstart waren alle 256 Collectibles, darunter Fake-Sorten wie Döner Kebab sowie Choco & Weed, vergriffen.
Zu rechtlichen Aspekten sowie zur strategischen Planung und Umsetzung des NFT-Projekts wurde Ritter Sport von Gleiss Lutz beraten.
Das Team um Prof. Dr. Eric Wagner und Moritz Stilz unterstützt das Unternehmen darüber hinaus bei der Implementierung von Künstlicher Intelligenz nebst zugehöriger Anwendungen und der Anpassung von unternehmensinternen Richtlinien. Inhouse wurden beide Projekte von Syndikus Raphael Rozsa begleitet.
Gleiss Lutz ist in Sachen KI, Web3 und NFT nicht nur für Mandantinnen und Mandanten tätig. Die Kanzlei zählt auch zu den Branchenpionieren im Metaverse, wo man seit Mitte 2022 mit einem eigenen digitalen Büro vertreten ist.
sts/LTO-Redaktion
Gleiss Lutz für Alfred Ritter GmbH & Co. KG:
Prof. Dr. Eric Wagner (Partner, Federführung, Commercial, Stuttgart)
Moritz Stilz (Federführung, Gesellschaftsrecht, Stuttgart)
Dr. Theresa Uhlenhut (IP/IT, München)
Simon Clemens Wegmann (Datenschutzrecht, Berlin)
Dr. Manuel Klar (Datenschutzrecht, München)
Dr. Johannes Bernhardt (IP/IT, München)
Inhouse:
Raphael Rozsa (Justiziar & Chief-Compliance-Officer)
Lena Schenk (Teamleitung Innovation Management)
Niko Hetzel (Design & Creative Specialist)
Norman Schmidt (Global Brand Manager)
Süßwarenhersteller wird zum Kunsthändler: . In: Legal Tribune Online, 01.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52615 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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