Nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe entfällt das Zuschlagsverbot im Vergabeverfahren um die Bezahlkarte für Geflüchtete. Der Auftrag geht an ein ein Unternehmen aus Sachsen.
Schon im Juli dieses Jahres hatten sich die deutschen Bundesländer – mit Ausnahme von Bayern und Mecklenburg-Vorpommern – auf die Secupay AG festgelegt. Das Unternehmen mit Sitz in Pulsnitz bei Dresden soll technischer Dienstleister für die geplante Bezahlkarte für Geflüchtete werden. Auf den Zuschlag wartete Secupay bislang allerdings vergeblich. Ein Gerichtsbeschluss bringt nun Bewegung in die Sache.
Die Idee hinter der umstrittenen Bezahlkarte ist es, anstelle von Bargeld einen Großteil der staatlichen Unterstützungsleistungen zukünftig als Guthaben auf ebensolchen Karten zur Verfügung zur stellen. So sollen unter anderem Auslandsüberweisungen und Zahlungen an Schleuser verhindert und die mit den Zahlungen befassten Behörden entlastet werden.
Aus dem Vergabeverfahren war Secupay als Siegerin hervorgegangen. Der Zuschlag konnte aber zunächst nicht erteilt werden, weil vier Unternehmen, die sich ebenfalls für den Auftrag beworben hatten, einen Nachprüfungsantrag stellten. Die Vergabekammer Baden-Württemberg wies die Anträge im August zurück (Beschl. v. 13.08.2024, Az. 1 KV 38/24). Einer der Bieter klagte später vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe.
Mitte Oktober wird mündlich verhandelt
Der 15. Zivilsenat des OLG hat zwar noch nicht über die Beschwerde selbst entschieden, den Bundesländern aber nun zumindest erlaubt, den Zuschlag zu erteilen (Beschl. v. 20.09.2024, Az. 15 Verg 9/24). Der Antrag des unterlegenen Bieters Paycenter, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer zu verlängern, wurde abgelehnt. Als Termin für die mündliche Verhandlung hat das Gericht den 18. Oktober 2024 festgelegt.
Die 14 beteiligten Bundesländer wurden im Vergabeverfahren von einem Team der Kanzlei Heuking vertreten. Die Federführung lag bei Dr. Martin Schellenberg.
sts/LTO-Redaktion
Heuking für die 14 genannten Bundesländer:
Dr. Martin Schellenberg (Federführung, Vergaberecht, Hamburg)
Dr. André Hofmann (Zahlungsdiensteaufsichtsrecht, Frankfurt)
Fabian Budde (Vergaberecht, Hamburg)
Marc Philip Greitens (Vergaberecht, Hamburg)
Nils Leonhard (Vergaberecht, Hamburg)
Gemeinsames Vergabeverfahren von 14 Bundesländern: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55476 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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