EY Law hat eine Anwältin und vier Anwälte aus verschiedenen Praxisgruppen zu Associate Partnern ernannt.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 werden Dr. Sebastian Eckhardt, Sarah Evans, Dr. Maximilian Menges, Dr. Nikolai Weber und Sebastian Wurzberger Associate Partner bei EY Law.
Eckhardt ist seit Oktober 2012 am Stuttgarter Standort der Kanzlei tätig und gehört der Litigation & Dispute Resolution-Praxisgruppe an. Darüber hinaus berät er deutsche sowie internationale Unternehmen zu sämtlichen Fragestellungen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Evans begann ihre Karriere im Oktober 2014 im Berliner Büro von EY Law, seit Oktober 2017 ist sie Senior Associate. Die Gesellschaftsrechtlerin berät insbesondere zu grenzüberschreitenden Sachverhalten. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt bei internationalen Konzernreorganisationen.
Menges war im November 2018 als Senior Manager von Latham & Watkins zu EY Law gewechselt. Er begleitet insbesondere Finanzinvestoren bei M&A/PE Transaktionen, Managementbeteiligungsprogrammen und Joint Ventures. Privatpersonen berät er im Zusammenhang mit Investments und der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung ihrer Privatvermögen. Menges ist am Hamburger Standort von EY Law tätig.
Weber arbeitet seit Februar 2014 im Stuttgarter Büro von EY Law und leitet die Praxisgruppe Restrukturierung und Insolvenzrecht. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Unternehmenserwerb im Krisenumfeld, insbesondere im Rahmen laufender Insolvenzverfahren ("Distressed M&A").
Wurzberger berät bei der Umsetzung von Reorganisationen, insbesondere im internationalen Kontext. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Implementierung, dem Betrieb und der Optimierung von Compliance-Management-Systemen, der rechtlichen Begleitung von Compliance Audits sowie forensischen Sonderuntersuchungen sowie Organhaftungsfragen.
fkr/LTO-Redaktion
EY Law: . In: Legal Tribune Online, 16.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45223 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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