Unternehmen in Europa erwarten überwiegend Positives vom Einheitlichen EU-Patentgericht, zeigt eine Studie der Großkanzlei Allen & Overy. Gut vorbereitet sind allerdings noch nicht alle Geschäftsleitungen. Anwälte und Richter müssen sich auf eine völlig neue Verfahrensordnung einstellen, die deutsche, britische und französische Elemente enthält.
Die Einführung des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) war äußerst kontrovers diskutiert. Umso überraschend ist die große Unterstützung, die das neue System bei den betroffenen Unternehmen erfährt.
Fast drei Viertel (74 Prozent) der 152 befragten Firmen erwarten positive Auswirkungen für das eigene Unternehmen. Nur 15 Prozent rechnen mit nachteiligen Folgen. In Deutschland gehen gar 80 Prozent der befragten Unternehmen davon aus, dass sie vom EPG profitieren werden; lediglich zehn Prozent erwarten, dass dies wahrscheinlich nicht der Fall sein wird, heißt es in einer Studie der Großkanzlei Allen & Overy, welche LTO vorliegt.
Durchgeführt hat die Studie das international tätige Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov im Frühjahr 2014. Befragt wurden große und mittlere Unternehmen, die Patente halten - größtenteils aus Großbritannien, Deutschland, Frankreich und den Niederlanden. 88 Prozent der befragten Unternehmen stammen aus den Sektoren Pharmazie, Telekommunikation und Medien sowie dem verarbeitenden Gewerbe.
Viele wollen selbst Kronjuwelen einbringen
Die Mehrheit der Befragten ist allerdings bei einem Großteil ihres Patentportfolios noch unentschlossen, ob sie ihre nach dem bisherigen System erteilten europäischen Patente in der siebenjährigen Übergangsfrist dem neuen System unterwerfen sollen oder nicht.
Nahezu jeder zweite Befragte will jedoch zumindest einen Teil seiner Patente definitiv in das neue System einbringen (Opt-in). Lediglich 15 Prozent sagten, dass sie einen Teil ihrer Patente auf keinen Fall in das neue System überführen würden (Opt-out).
Viele Unternehmen wollen allerdings gleich ihre wertvollsten Patente, die sogenannten Kronjuwelen, in das neue System einbringen – das war für die Auftraggeber der Studie überraschend. "Unsere Erwartung war, dass die Firmen das neue System zunächst mit weniger wichtigen Patenten ausprobieren", sagt der Patentrechtler Dr. Joachim Feldges von Allen & Overy in München. "Aber wenn man ein wichtiges Patent auf einen Schlag in 25 Ländern durchsetzen kann, ist das natürlich eine wertvolle Waffe."
Rechtsstreit in Europa wird an Relevanz gewinnen
Das EPG wird erhebliche Auswirkungen auf die globalen Patentstrategien der Firmen haben. "Ein Rechtsstreit in Europa wird künftig mindestens das gleiche Gewicht wie ein Rechtsstreit in den USA haben", erwartet Feldges. So gibt das EPG Patentinhabern weitreichendere Rechtsmittel an die Hand als die, die ihnen derzeit in den USA zur Verfügung stehen. Zudem ist der europäische Markt größer als der US-Markt und Verfügungen können einfacher, kostengünstiger und schneller erwirkt werden. Außerdem werden Schätzungen zufolge die Kosten mindestens fünfmal niedriger sein als in den USA.
Die Umfrage fördert allerdings auch zutage, dass sich die Geschäftsleitungen vieler Unternehmen bislang kaum mit dem EPG befassen. Lediglich 13 Prozent der für die Vorbereitungen auf das neue System verantwortlichen Personen sagten, dass sich die Geschäftsleitung ihres Unternehmens "intensiv" mit der Problematik beschäftigte und sich der möglichen Auswirkungen bewusst sei; in Deutschland sind dies sogar nur zehn Prozent. "Die kommenden Veränderungen in Bezug auf das EPG sind so umfangreich, dass sich Unternehmen nicht von heute auf morgen darauf vorbereiten können", sagt Feldges. "Wenn sich Unternehmen nicht jetzt strategisch darauf einstellen, könnte dies zur Folge haben, dass sie von ihren Wettbewerbern zu deren eigenen Bedingungen in Verfahren vor dem EPG oder in nationale Patentstreitigkeiten hineingezogen werden."
Neue Verfahrensordnung, neue Richter
Auch auf die in Patentprozessen tätigen Anwälte und Richter kommen erhebliche Neuerungen zu. Prozesse, die unter dem EPG-System geführt werden, werden einer völlig neuen Verfahrensordnung unterliegen, die Elemente aus dem deutschen, britischen und französischen System enthält.
Die Richterbänke werden neu besetzt, und dies nicht nur in der Zentralkammer mit Sitz in Paris und den Außenstellen London und München und im Berufungsgericht in Luxemburg. Auch an den Regionalkammern in den Vertragsstaaten – in Deutschland werden es Mannheim, Düsseldorf, Hamburg und München sein – sollen einheimische und externe Richter arbeiten. Diskutiert wird derzeit zudem die Frage, in welcher Sprache die Verhandlungen geführt werden sollen. Die Niederlande und eine Reihe anderer Länder haben bereits angekündigt, auch Englisch als Verhandlungssprache anzubieten – aus Wettbewerbsgründen könnte Deutschland nachziehen.
Unternehmen, Anwälte und Richter haben also alle Hände voll zu tun, sich auf das neue Gerichtssystem einzustellen. Und die Zeit drängt: Das Übereinkommen zur Einführung des EPG muss von mindestens 13 Staaten, darunter Deutschland, Frankreich und Großbritannien, ratifiziert werden, um in Kraft treten zu können. Der Ratifizierungsprozess läuft, und Beobachter erwarten, dass das EPG Ende 2015 oder Anfang 2016 seine Arbeit aufnehmen wird.
Anja Hall, Studie zum EU-Patentgericht: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12214 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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