Wegen illegaler Absprachen: Mil­lio­nen­strafe für Phar­ma­firmen

26.11.2020

Die Pharmafirmen Teva und Cephalon sollen 60,5 Millionen Euro Strafe zahlen, weil sie mit Absprachen eine Arznei gegen Schlafstörungen künstlich teuer gehalten haben sollen. Dies teilte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager mit.

Konkret soll Cephalon den damaligen Konkurrenten Teva mit geschäftlichen Vorteilen davon abgebracht haben, ein billiges Nachahmerprodukt zum Medikament Modafinil anzubieten. Damit hätten die Unternehmen gegen EU-Kartellrecht verstoßen, teilt die EU-Kommission mit.

"Es ist illegal, wenn Pharmaunternehmen vereinbaren, den Wettbewerb gegen Zahlungen auszusetzen und den Markt gegen preisgünstigere Arzneimittel abzuschotten - selbst wenn diese Vereinbarungen im Rahmen eines Patentvergleichs oder anderer scheinbar normaler Geschäftsvorgänge getroffen werden", so Margarethe Vestager am Donnerstag in Brüssel. Diese sogenannte Pay-for-Delay-Vereinbarung habe Patienten und Gesundheitssystemen geschadet, weil ihnen preiswertere Arzneimittel vorenthalten worden seien.

Modafinil war unter dem Markennamen Provigil nach Darstellung der Kommission für das US-Unternehmen Cephalon ein Kassenschlager und brachte teils mehr als 40 Prozent des Umsatzes. Als 2005 die Hauptpatente für das Mittel ausliefen, versuchte der israelische Konkurrent Teva, ein halb so teures Generikum der Arznei auf den Markt zu bringen.

Es entspann sich den Angaben zufolge ein Streit um Nebenpatente, die im Jahr 2005 in einem Vergleich endeten, der nach Auffassung der Kommission nicht rechtmäßig war. Teva verzichtete auf ein Modafinil-Produkt und hat im Gegenzug von Cephalon erhebliche Werte übertragen bekommen. "Die Gegenleistung waren einige für Teva vorteilhafte Nebenabsprachen und Barzahlungen", erklärte die Kommission. So habe Cephalon bis 2011 Konkurrenz ausgeschaltet. In dem Jahr wurde Cephalon eine Tochtergesellschaft von Teva. Von der Strafe entfallen 30,5 Millionen auf Cephalon und 30 Millionen auf Teva.

dpa/ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wegen illegaler Absprachen: . In: Legal Tribune Online, 26.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43554 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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