Große europäische Fluggesellschaften wie Air Canada und Lufthansa sind vor dem zweithöchsten Gericht der Europäischen Union mit einer Klage gegen eine EU-Kartellstrafe gescheitert.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) wies die Anfechtungen der Fluggesellschaften wie Lufthansa, KLM und Air Canada zurück und bestätigte die von der Europäischen Kommission verhängten Geldbußen für Kartellverstöße zwischen 1999 und 2006 (Urt. v. 30.03.2022, Rs. T-323/17 u.a.). Lufthansa hatte von einer Kronzeugenregel profitiert und musste keine Strafe zahlen, war aber trotzdem an der Klage beteiligt, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.
Die Kommission hatte Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp 800 Millionen Euro gegen die Kartellmitglieder verhängt. Höchster Einzelbetrag waren 182,9 Millionen Euro gegen Air France. Bei dem Kartell ging es etwa um Aufschläge für Treibstoff und Sicherheitsleistungen.
Der Rechtsstreit zieht sich schon länger hin. 2015 hatte das EuG Klagen gegen den Kommissionsbeschluss stattgegeben, 2017 legten die Wettbewerbshüter dann einen neuen Beschluss vor, der auf die vom Gericht aufgezeigten Mängel einging.
In Teilen wurden am Mittwoch aber auch Klagen der beteiligten Unternehmen, etwa im Fall von British Airways und Air Canada, stattgegeben und bestimmte Geldbußen reduziert. Gegen die Entscheidung kann noch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.
dpa/cp/LTO-Redaktion
Gericht der Europäischen Union: . In: Legal Tribune Online, 30.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47992 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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