Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften der EU?: EU-Kom­mis­sion stört sich an Apple Pay

02.05.2022

Die Wettbewerbshüter der Europäischen Union treiben ein weiteres Verfahren gegen das US-Unternehmen Apple voran. Diesmal geht es um den Zahlungsdienst Apple Pay.

Der US-Konzern Apple verstößt nach vorläufigen Ermittlungen der EU-Kommission gegen europäische Wettbewerbsvorschriften. Dem Unternehmen werde vorgeworfen, den Zugang zu einer Standardtechnologie für kontaktlose Zahlungen mit mobilen Geräten zu beschränken und damit den Wettbewerb im Bereich der mobilen Geldbörsen zugunsten seiner eigenen Lösung Apple Pay einzuschränken, teilte die Behörde am Montag in Brüssel mit.

"Für die Integration der europäischen Zahlungsverkehrsmärkte ist es wichtig, dass den Verbrauchern die Vorteile eines wettbewerbsbasierten und innovativen Marktumfelds zugutekommen", kommentierte die zuständige Vizepräsidentin Margrethe Vestager. Es lägen nun aber Anhaltspunkte dafür vor, dass Apple den Zugang Dritter zu Schlüsseltechnologien beschränkt hat, die für die Entwicklung konkurrierender mobiler Geldbörsen für Apple-Geräte benötigt würden.

Apple hat nun die Möglichkeit, sich zu den Beschwerdepunkten zu äußern. Halten die Wettbewerbshüter danach an ihrer Einschätzung fest, könnte auf den Konzern eine hohe Strafzahlung zukommen. Wenn Unternehmen gegen die Wettbewerbsvorschriften der EU verstoßen, riskieren sie Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.

Apple verweist auf Datenschutz und Sicherheit

Unter anderem Banken sehen sich schon lange bei kontaktlosem Bezahlen auf dem iPhone benachteiligt. Sie kritisieren vor allem, dass sie nicht an Apple vorbei auf den NFC-Funkchip zugreifen können, über den man das Telefon an der Ladenkasse statt einer Bankkarte einsetzen kann. Apple Pay ist der einzige Weg, um auf iPhones Zugriff auf den NFC-Chip zu bekommen. Apple sieht das als technische Lösung, um Sicherheit und Datenschutz bei den Zahlungen zu gewährleisten und versichert, dass jeder, der Zugang zu Apple Pay wolle, ihn auch bekomme.

Das Unternehmen betonte in einer ersten Reaktion auf die Brüsseler Entscheidung, dass Apple Pay nur eine von vielen Bezahlmöglichkeiten für europäische Verbraucher sei, allen den gleichen Zugang zum NFC-Chip gewähre und Maßstäbe bei der Sicherheit setze. Man werde weiterhin mit der Kommission im Gespräch bleiben.

Die EU-Kommission treibt mit der Vorlage der Beschwerdepunkte ein weiteres Verfahren gegen Apple voran. Bereits im vergangenen Jahr hatte sie Apple offiziell unfairen Wettbewerb in seinem App-Store auf iPhone und iPad vorgeworfen. Apple benachteiligt demnach andere Anbieter von Musikstreaming-Apps und muss auch deswegen ein Strafe fürchten.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften der EU?: . In: Legal Tribune Online, 02.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48313 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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