Der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus hat am Freitag vor dem Untersuchungsausschuss zum umstrittenen EnBW-Deal angekündigt, Gleiss Lutz und deren Anwalt Martin Schockenhoff wegen Falschberatung auf Schadenersatz verklagen zu wollen. Gleiss Lutz sieht jedoch keine Grundlage für Ansprüche.
Der Untersuchungsausschuss im Landtag befasst sich seit 2012 mit der Aufklärung der Geschehnisse rund um den Anteilskauf des Landes am Energieversorger EnBW. Stefan Mappus hatte Ende 2010 gemeinsam mit der Investmentbank Morgan Stanly ohne Genehmigung durch den Landtag den Rückkauf eines EnBW-Aktienpaketes für 4,7 Milliarden Euro von der französischen EDF eingefädelt. Gleiss Lutz beriet das Land bei der Transaktion. Die grün-rote Koalition hält Mappus heute vor, rund 800 Millionen Euro zu viel gezahlt zu haben. Gegen den Ex-Ministerpräsidenten ermittelt seit Monaten die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts der Untreue.
Gleiss Lutz weist Vorwürfe zurück
Mappus behauptet indes, Gleiss Lutz habe ihm einen Weg aufgezeigt, den Rückkauf der EnBW-Anteile am Landtag vorbei abzuwickeln. Später kam der Staatsgerichtshof aber zu dem Schluss, dass dies gegen die Landesverfassung verstieß. Den Vorwurf, Mappus nicht ausreichend auf Risiken hingewiesen zu haben, hatte Gleiss-Partner Dr. Martin Schockenhoff schon zuvor zurückgewiesen. Der Parlamentsvorbehalt, also die Ausschaltung des Parlaments, sei intensiv besprochen worden.
Eine Kanzleisprecherin wies Mappus' Vorwürfe denn auch zurück und sagte auf eine Anfrage von LTO: "Es gibt keine Grundlage für Ansprüche gegen Gleiss Lutz." Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war nicht bekannt, ob die Klage auch tatsächlich beim Landgericht (LG) Stuttgart eingegangen ist - ein Gerichtssprecher war am Montag vormittag zunächst nicht erreichbar.
Klage auch gegen das Land
Zugleich hat Mappus vergangenen Donnerstag beim Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart Klage gegen das Land, vertreten durch den Landtag, eingereicht. Er will als Betroffener der Untersuchungen ein eigenes Antrags- und Fragerecht erhalten.
Unterdessen hat Mappus-Anwalt Prof. Dr. Dr. Bernd Schünemann vor dem Untersuchungsausschuss für einen Eklat gesorgt. In einem mehrstündigen Vortrag erklärte er unter anderem, wie der Ausschuss mit Mappus umgehe, erinnere ihn an Schauprozesse in totalitären Diktaturen. Gegen diese Äußerungen verwahrten sich Vertreter aller Parteien ausdrücklich.
Schünemann zeichnete in seinen Ausführungen ein Szenario, in dem seinem unbescholtenen Mandanten von allen Seiten Unrecht widerfahren ist. Er nannte Ausschussmitglieder von Grünen und SPD "Denunzianten", die Informationen aus dem Ausschuss illegal an die Medien weitergäben. Schünemann deutete an, dass sein Mandant seine Rechte im Zweifel bis vor das Bundesverfassungsgericht durchsetzen wolle.
Gleiss Lutz
Dr. Martin Schockenhoff, Gesellschaftsrecht, Partner, Stuttgart
EnBW-Deal: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11020 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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