Ein Jahr vor der geplanten Arbeitsaufnahme des EPG erwarten insbesondere Unternehmen mit großen Patentportfolios positive Auswirkungen für das eigene Unternehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage von YouGov und Allen & Overy.
Während 80 Prozent der Unternehmen mit großen Patentportfolios (über 500 Patente) die Einführung des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) positiv bewerten, ist dies nur bei 36 Prozent der Unternehmen mit kleinen Portfolios (weniger als 50 Patente) der Fall. Insgesamt betrachtet erwartet nur etwas mehr als die Hälfte der 151 befragten Unternehmen (51%) Vorteile vom EPG, während es 2014 noch knapp drei Viertel der Unternehmen (74%) waren.
Die Umfrageergebnisse zeigen, dass Unternehmen mit umfangreichen Patentportfolios besser vorbereitet sind als Unternehmen mit kleineren Portfolios. Weniger als ein Jahr vor der Arbeitsaufnahme des EPG stehen aber auch sie vor der Entscheidung, ob sie durchschnittlich 44 Prozent ihrer Patentportfolios der ausschließlichen Zuständigkeit des EPG unterwerfen wollen oder nicht. Dieser Prozentsatz erhöht sich bei Unternehmen mit kleineren Patentportfolios auf 53 Prozent und bei mittelgroßen Portfolios (50-499 Patente) auf 63 Prozent.
Bei der Vorbereitung auf das EPG sehen 68 Prozent der befragten Unternehmen die größte Herausforderung nach wie vor darin, klare Antworten auf die Frage zu bekommen, wie das System in der Praxis funktionieren und wie es sich auf ihre Geschäftstätigkeit auswirken wird. Als größte Quelle von Unsicherheit in dem neuen System sehen die Befragten die Möglichkeit, dass ihre Patente von einer zentralen Stelle für nichtig erklärt werden.
Unternehmen wollen ihre "Kronjuwelen" absichern
Geert Glas, Partner im Brüsseler Büro von Allen & Overy, sagt: "Wenn es um ihre wertvollsten Patente, die sogenannten Kronjuwelen geht, wollen viele Unternehmen nicht alles auf eine Karte setzen und versuchen sich abzusichern, indem sie das EPG-System nutzen, in der Übergangsphase aber auch den Zugang zu den bestehenden Patentsystemen aufrechterhalten."
Laut der Umfrage will tatsächlich nur etwas mehr als ein Viertel (27%) solche besonders wertvollen Patente der Zuständigkeit des EPG unterwerfen. 2014 waren es noch 82 Prozente. Auf die Frage, warum die Patente nicht in das neue System überführt würden (Opt-out), antworteten 46 Prozent der Befragten, dass sie nicht alles auf eine Karte setzen und sich der Möglichkeit berauben wollten, lokale Durchsetzungsstrategien zu gestalten. 40 Prozent gaben an, Bedenken hinsichtlich der Eignung der Richter zu haben.
Für die Studie befragte YouGov im Auftrag von Allen & Overy zwischen dem 11. April und dem 12. Mai 2016 151 europäische Führungskräfte mit Verantwortung für das Patentportfolio ihres Unternehmens.
Einheitliches Patentgericht: . In: Legal Tribune Online, 17.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19710 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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