Deutsche Bank: Georg Thoma tritt als Auf­sichtsrat ab

29.04.2016

Der bekannte Wirtschaftsanwalt Georg Thoma legt sein Amt als Aufsichtsrat der Deutschen Bank nieder und zieht sich auch aus dem Integritätsausschuss zurück. Im Vorfeld hatte man ihm "Übereifer" bei der Aufklärung der Skandale vorgeworfen.

Am Donnerstagabend hat die Deutsche Bank mittgeteilt, dass Georg F. Thoma seinen Sitz im Aufsichtsrat zum 28. Mai 2016 niederlegen wird. Mit sofortiger Wirkung gibt Thoma den Vorsitz des Integritätsausschusses des Aufsichtsrats ab und wird dem Gremium auch nicht mehr als Mitglied angehören. Der Integritätsausschuss ist für die Aufarbeitung der einiger Skandale, welche die Bank betreffen, und die Etablierung gesetzeskonformer Geschäftsprozesse verantwortlich.

Das Handelsblatt berichtet, dass Thoma nicht freiwillig, sondern aufgrund von massivem Druck zurückgetreten sei: Der von Aufsichtsratschef Paul Achleitner geführte Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats der Bank habe einstimmig beschlossen, dem renommierten Wirtschaftsanwalt "nahezulegen" sein Mandat niederzulegen, berichtet die Zeitung unter Berufung auf Finanzkreise.

In den Tagen zuvor hatten mehrere Medien berichtet, dass Thomas Rückhalt in der Bank schwinde. Man warf ihm "Übereifer" und "juristische Selbstverwirklichung" bei der Aufklärung der verschiedenen Skandale, die das Bankhaus schütteln, vor. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung etwa zitierte den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Alfred Herling mit den Worten, Thoma überziehe, "wenn er immer breitere Untersuchungen fordert und immer noch mehr Anwälte aufmarschieren".

Das Handelsblatt veröffentlichte unterdessen eine E-Mail von Thoma an die Mitglieder des Integrationsausschusses, in der er seine Arbeit rechtfertigt: "Die Themen der Vergangenheit sind nicht mein Hobby. Der Aufsichtsrat würde pflichtwidrig handeln, wenn er nicht aufklärt", schreibt Thoma dort.

"Lifetime"-Award als M&A-Anwalt

Thoma wurde im Jahr 2013 in den Aufsichtsrat gewählt, seine Amtszeit hätte regulär 2018 geendet. Der 1944 geborene Jurist gilt als einer der profiliertesten Wirtschaftsanwälte Deutschlands. Seit 1991 arbeitet er für Shearman & Sterling, bis 2014 war er Partner in der Praxisgruppe für M&A und Gesellschaftsrecht. In dieser Zeit betreute er zahlreiche Transaktionen, welche die deutsche Wirtschaft maßgeblich prägten, etwa die Fusion von Daimler und Chrysler oder Krupp im Zusammenhang mit der versuchten feindlichen Übernahme durch Thyssen, die in der einvernehmlichen Verschmelzung zu ThyssenKrupp mündete. Chambers Europe zeichnete ihn 2012 als "Staranwalt" für den Bereich Corporate/M&A in Deutschland aus, 2010 gewann er den "Lifetime Achievement Award".

Die offiziellen Verlautbarungen der Deutschen Bank zu Thomas Rücktritt klingen entsprechend versöhnlicher. Aufsichtsratschef Achleitner sagte über Thoma, er habe sich "mit seiner großen juristischen Erfahrung und seinem enormen persönlichen Engagement" um das Haus verdient gemacht. "Er hat Prozesse aufgesetzt, die für die Bank von großer Bedeutung sind und die ihr weiter nutzen werden. Der Aufsichtsrat ist fest entschlossen, mögliche Verfehlungen auch künftig konsequent aufzuarbeiten und daraus die Lehren für die Zukunft zu ziehen", so Achleitner.

Auch Achleitners Stellvertreter Herling, der das umstrittene Interview gab, dankte Thoma in einer Stellungnahme "für seinen großen Einsatz und seine wichtige Aufbauarbeit".

 

ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Deutsche Bank: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19259 (abgerufen am: 07.11.2024 )

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