Laut einem Medienbericht könnten einige Cum-Ex-Verfahren verjähren. Die Staatsanwaltschaft Köln, bei der viele Verfahren liegen, sei überlastet und könne die Fälle womöglich nicht rechtzeitig anklagen.
Das Handelsblatt berichtet am Montag, dass mehreren Cum-Ex-Verfahren in Nordrhein-Westfalen womöglich die Verjährung droht. Während das Landgericht (LG) Bonn eine eigene Strafkammer für die komplexen Steuerstrafverfahren eingerichtet habe und nun mehrere solcher Verfahren gleichzeitig führen könnte, werde die Staatsanwaltschaft Köln nicht schnell genug anklagen können.
"Wenn die Dinge nicht beschleunigt werden, droht in einigen Fällen die absolute Verjährung", lässt sich der Gerichtspräsident Stefan Weismann in der Zeitung zitieren. Damit würden viele der Beschuldigten ohne Anklage davonkommen. Nach Angaben von Weismann beträgt die Verjährungsfrist 20 Jahre, da es um bandenmäßigen Betrug gehe. Da die meisten Cum-Ex-Geschäfte zwischen 2007 und 2009 lagen, träte die erste Verjährung in den aufwändigen und sehr komplexen Verfahren also im Jahr 2027 ein.
Laut Handelsblatt ist die Staatsanwaltschaft Köln der Flaschenhals bei der Aufklärung des Steuerskandals: Im vergangenen Herbst hatte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) angekündigt, die dortige Abteilung, die sich mit den Cum-Ex-Geschäften befasse, zu verdoppeln. Tatsächlich würden derzeit rechnerisch 8,7 Staatsanwälte und eine Abteilungsleiterin an den Cum-Ex-Fällen arbeiten, zuvor waren es 4,7 Ermittlerstellen.
Nach Informationen der Zeitung stehen jedoch Abgänge bevor, zugleich werde die Arbeit umfangreicher. Hätten die Kölner Ermittler im September 2019 noch 56 Verfahrenskomplexe mit 400 Beschuldigten aufzuklären gehabt, so seien es inzwischen 61 Verfahrenskomplexe und mehr als 800 Beschuldigte. Jüngst seien zudem zwei Ermittlungsverfahren von der Steuerfahndung Düsseldorf und fünf weitere von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit insgesamt rund 80 Beschuldigten nach Köln übertragen worden.
Weiter berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf "Insider" von einem Stimmungswechsel unter den Beschuldigten. Hätten sie zuvor noch versucht, sich möglichst schnell und glimpflich mit der Justiz zu einigen, setzten mehrere nun auf Konfrontation und Verzögerung.
ah/LTO-Redaktion
Überlastete Staatsanwaltschaft: . In: Legal Tribune Online, 25.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41708 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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