Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Komplexes zieht nach wie vor weite Kreise. Der Zoll muss sich mit einer hohen Zahl von Anzeigen wegen des Verdachts der Geldwäsche beschäftigen.
Im Skandal um Cum-Ex-Transaktionen häufen sich die Anzeigen wegen des Verdachts auf Geldwäsche. Bei der Financial Intelligence Unit (FIU), einer Spezialeinheit des Zolls, hätten Geldhäuser eine dreistellige Zahl solcher Anzeigen gestellt, berichtet das Handelsblatt. Ein Behördensprecher wollte die Zahl nicht kommentieren. Es handele sich bei den Anzeigen aber um Fälle im Zusammenhang mit Cum-Ex-Aktiengeschäften.
Die dabei erfolgten Hinterziehungen von Kapitalertragssteuern seien "taugliche Vortaten einer Geldwäsche", hieß es. Die FIU ist keine Ermittlungsbehörde, prüft aber die vorliegenden Anzeigen. Wenn sie zu dem Ergebnis kommt, dass Geld gewaschen wurde, schaltet sie die zuständigen Staatsanwaltschaften ein.
Ein FIU-Sprecher teilte mit, die Behörde habe für schwere Steuerstraftaten einen "Risikoschwerpunkt" geschaffen. "Zugehörige Sachverhalte werden priorisiert behandelt." Banken sind bei einem internen Verdacht von Geldwäsche verpflichtet, diesen anzuzeigen.
Bei den in Rede stehenden Transaktionen wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch rund um den Stichtag der Ausschüttung hin- und hergeschoben - ein Verwirrspiel, um Behörden zu täuschen. Am Ende erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden.
2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit arbeiten den Cum-Ex-Skandal seit Jahren auf. Dabei kommt es immer wieder auch zu Razzien bei Banken.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Verdacht der Geldwäsche: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47569 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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