Bei M&A-Transaktionen können Verkäufer ihre Positionen in den Vertragsverhandlungen besser durchsetzen und Risiken tendenziell auf den Käufer verlagern. Das ist ein Ergebnis der achten CMS European M&A Study, die vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde.
Die Verteilung von Risiken in der Vertragsgestaltung von Fusionen und Übernahmen tendiert in Europa weiterhin eindeutig zugunsten der Verkäuferseite. So sei es den Verkäufern im vergangenen Jahr häufiger gelungen, niedrigere Haftungshöchstgrenzen und kürzere Garantiefristen neben anderen vorteilhaften Risikoverteilungsregelungen in Verträge einfließen zu lassen, beobachten die Autoren der CMS European M&A Study.
Für die Studie hat CMS 2.770 Transaktionen von nicht börsennotierten öffentlichen und privaten Unternehmen, welche die Kanzlei in den Jahren 2007 bis 2015 betreut hat, ausgewertet; davon entfielen 391 auf das vergangene Jahr.
Erstmals wurde in der diesjährigen Studie untersucht, inwieweit bei einer M&A-Transaktion unterschiedliche Transaktionswerte auch zu unterschiedlichen Regelungen führen. "Wir haben dabei beispielsweise festgestellt, dass Käufer bei Transaktionen mit einem Volumen von über 100 Millionen Euro weitaus häufiger noch ein Rücktrittsrecht vor Vollzug der Transaktion durchsetzen können, als dies bei kleineren Transaktionen der Fall ist", sagt Dr. Maximilian Grub, Leiter des Geschäftsbereichs Gesellschaftsrecht von CMS Deutschland. "Auch sind Regelungen zu festen Kaufpreisen bei Transaktionen mit einem Wert über 100 Millionen Euro sehr viel häufiger anzutreffen als bei kleineren Transaktionen."
Zahl der Transaktionen sinkt, doch die Preise steigen
Das Jahr 2015 war für den M&A-Markt in Europa nach Transaktionswerten ein Rekordjahr, obwohl die Anzahl der Transaktionen um sechs Prozent zurückging. "Das zeigt, dass Käufer hohe Preise zahlen mussten, um sich Deals zu sichern", sagt Dr. Thomas Meyding, Partner bei CMS Stuttgart. "Angesichts der hohen Bewertung von Unternehmen haben Vertragsklauseln, die dem Käufer eine genaue Abgrenzung und Überprüfung des zu zahlenden Kaufpreises ermöglichen, wieder an Bedeutung gewonnen", beobachtet er.
Zunehmend verbreitet seien Kaufpreisanpassungsklauseln zum Vollzug einer Transaktion und Earn-out-Regelungen, bei denen der endgültige Kaufpreis von der Entwicklung des Zielunternehmens abhängig ist. In deutschsprachigen Ländern wurden Earn-out-Klauseln sogar bei 25 Prozent der Deals vereinbart – und damit häufiger als in allen anderen Regionen Europas.
Regelungen, die für Verkäufer günstig sind, nehmen zu
Dafür, dass die Verkäufer deutlich im Vorteil sind, spricht die Zunahme verschiedener Regelungen, die für Verkäufer günstig sind. Unter anderem ist der Anteil von Transaktionen, bei denen Locked-Box-Klauseln zur Anwendung kamen, von durchschnittlich 41 Prozent in den fünf Vorjahren auf 56 Prozent in 2015 gestiegen. Bei Locked-Box-Klauseln wird der Kaufpreis meist basierend auf den letzten verfügbaren geprüften Jahresabschlüssen festgelegt. Der Mechanismus kommt am häufigsten bei großen Transaktionen zur Anwendung.
Der Anteil der Deals mit Kaufpreisanpassungen lag 2015 bei 49 Prozent und steigerte sich damit im Vergleich zu den Vorjahren (43 Prozent) um sechs Prozent.
Regionale Unterschiede
Nach wie vor lassen sich regionale Unterschiede in Unternehmenskaufverträgen feststellen. So findet man in Frankreich weiterhin die niedrigsten Haftungshöchstgrenzen, dafür aber lange Verjährungsfristen für Garantieansprüche. In Mittel- und Osteuropa werden Schiedsverfahren häufiger als in jeder anderen Region als Mittel zur Streitbeilegung gewählt. Im Vereinigten Königreich wiederum sind höhere Schwellenwerte für Garantieverletzungen (sogenannte De minimis- und Basket-Regelungen) am beliebtesten, obwohl die Haftungshöchstgrenzen der Verkäufer hier höher als in anderen Ländern sind. Die Transaktionen in deutschsprachigen Ländern bewegen sich, was die meisten Aspekte der Risikoverteilung anbelangt, im Mittelfeld.
Eine andere Dynamik ist dagegen bei Transaktionen in den USA zu beobachten, insbesondere im Hinblick auf die Verbreitung von Kaufpreisanpassungsklauseln – ihr Anteil lag in den Vereinigten Staaten bei 86 Prozent, in Europa bei nur 49 Prozent. MAC-Klauseln kommen laut der CMS-Studie bei nur 16 Prozent der in Europa getätigten Abschlüsse vor, was im deutlichen Gegensatz zu den USA steht, wo die überwiegende Mehrheit der Abschlüsse (91 Prozent) MAC-Klauseln enthalten.
M&A-Markt 2015: . In: Legal Tribune Online, 29.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18908 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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