Spitzenpositionen in großen Unternehmen sollen künftig stärker mit Frauen besetzt werden. Am Freitag hat der Bundesrat das Zweite Führungspositionen-Gesetz passieren lassen.
Der Bundesrat hat keinen Einspruch gegen das vor zwei Wochen vom Bundestag beschlossene Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) eingelegt. In Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern soll mindestens eines davon künftig eine Frau sein. Das gilt für Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten.
"Eine Bestellung eines Vorstandsmitglieds unter Verstoß gegen dieses Beteiligungsgebot ist nichtig", heißt es im Gesetz. "Das ist ein ganz wichtiges Signal an Frauen: Euch steht alles offen", hatte Bundesjustiz- und familienministerin Christine Lambrecht in der Debatte im Bundestag gesagt.
Andere börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen, die nicht unter die Vorgabe fallen, sollen begründen müssen, wenn sie für den Vorstand ohne Frauen planen, also eine "Zielgröße Null" in ihren Berichten angeben. Geschieht das nicht, drohen Bußgelder. Das Gesetz verschärft außerdem die entsprechenden Berichtspflichten für Unternehmen.
Die neuen Regeln für Vorstände ergänzen die bereits bestehenden Vorgaben für Aufsichtsräte. Das Erste Führungspositionen-Gesetz, das im Mai 2015 in Kraft trat, sah vor, dass börsennotierte und/oder mitbestimmte Gesellschaften einen Anteil von 30 Prozent des unterrepräsentierten in der Praxis sind dies Frauen - in den Aufsichtsrat bringen müssen. Auch durch das erste Gesetz bewegte sich in den Chefetagen tatsächlich etwas, aber nur sehr langsam, wie eine Studie aus dem Jahre 2020 zeigte.
Erste Unternehmen reagieren bereits
Das neue Gesetz sieht erstmals verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen vor. Nach Angaben der Organisation "Fidar" (Frauen in die Aufsichtsräte), die sich seit Jahren für das Thema einsetzt und die Entwicklung der Besetzung von Aufsichtsrats- und Vorstandsposten ständig verfolgt, fallen 66 Unternehmen unter die neue Vorgabe für einen Mindestanteil von Frauen im Vorstand. Davon haben 24 bisher keine Frau in der obersten Management-Etage.
Es werde aber bereits reagiert: Seit Bekanntwerden der Gesetzespläne hätten sieben große Unternehmen weibliche Vorstandsmitglieder berufen, heißt es von Fidar. Genannt werden Adidas, Bayer, Eon, Fielmann, Infineon, Knorr-Bremse und Südzucker.
Nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz in Kraft treten.
fkr/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
Führungspositionengesetz passiert Bundesrat: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45312 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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