Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz von Daten: Bun­des­netza­gentur unter­sagt Mobil­funk-Optionen

28.04.2022

Vodafone und die Deutsche Telekom verstoßen nach Ansicht der Bundesnetzagentur mit bestimmten Mobilfunk-Optionen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Datenverkehr. Die Einschätzung wirkt sich auch auf Bestandsverträge aus.

Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom und Vodafone die Vermarktung ihrer Mobilfunk-Tarife “Telekom StreamOn” und “Vodafone Pass” untersagt. Ab Juli dürfen sie nicht mehr vertrieben werden, wie die Aufsichtsbehörde am Donnerstag mitteilte. Bestehende Verträge müssen bis spätestens Ende März 2023 abgewickelt werden.

Die sogenannten Zero-Rating-Tarife oder Nulltarif-Optionen verstoßen nach Einschätzung der Behörde gegen die Netzneutralität. Denn bei ihnen werden bestimmte Dienste und Anwendungen, etwa Video- oder Musikstreaming, nicht auf das monatliche Datenvolumen angerechnet. 

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, sagte, er gehe davon aus, dass das Verbot dieser Angebote eine positive Auswirkung auf den deutschen Mobilfunkmarkt haben werde. “Wir erwarten, dass die Anbieter nun Tarife mit höheren Datenvolumina oder günstigere Mobilfunk-Flatratetarife anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher werden davon profitieren.” Während im Festnetz Flatrates bereits seit längerer Zeit weit verbreitet sind, ist dies im Mobilfunk bisher noch nicht der Fall.

Die Bundesnetzagentur verwies darauf, dass der Europäische Gerichtshof bereits am 2. September 2021 entschieden habe, dass die Zero-Rating-Tarife mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs unvereinbar seien.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz von Daten: . In: Legal Tribune Online, 28.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48285 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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