Der Stahlkonzern Dillinger Hüttenwerke und der Baukonzern Hochtief wurden durch das Bundeskartellamt mit Geldbußen belegt. Wegen illegaler Absprachen müssen die Unternehmen 12,5 Millionen Euro zahlen.
Der Stahlkonzern Dillinger Hüttenwerke und Hochtief sollen sich im Zuge der Vergabe von Industriebau-Aufträgen abgesprochen haben. Das Bundeskartellamt (BKartA) hat deshalb millionenschwere Geldbußen gegen die beiden Unternehmen verhängt. Insgesamt sollen sie 12,5 Millionen Euro zahlen.
Während eine gegen die Dillinger Hüttenwerke verhängte Geldbuße inzwischen rechtskräftig ist, hat Hochtief gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Darüber werde das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden, hieß es. In dem Verfahren ging es um Absprachen zwischen Anfang 2010 und März 2014.
Laut BKartA hatte ein Industriebauunternehmer Absprachen mit Verantwortlichen der Dillinger Hütte und parallel dazu eine Absprache mit Vertretern der Hochtief als seines Hauptwettbewerbers um diese Aufträge geschlossen. Der saarländische Bauunternehmer und zwei frühere Mitarbeiter der Dillinger Hütte hatten sich in diesem Zusammenhang bereits in einem Strafprozess vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten müssen. Dabei ging es um Vorwürfe der Bestechung und Bestechlichkeit.
"Der Fall ist für uns ein Novum, weil wir zum ersten Mal eine Absprache im Rahmen einer Auftragsvergabe aufgedeckt haben, an der sowohl Bieter als auch der Auftraggeber beteiligt waren", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Der Fall zeige, dass nicht nur Absprachen zwischen Bietern untereinander, sondern auch aufseiten des Auftraggebers mit hohen Bußgeldern geahndet würden. Bei der Ermittlung der Taten habe das BKartA eng mit den Strafverfolgungsbehörden im Saarland kooperiert.
dpa/sts/LTO-Redaktion
BKartA vs. Dillinger Hüttenwerke und Hochtief: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48710 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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