Kaspersky geht weiter gegen eine durch das BSI ausgesprochene Warnung vor Antiviren-Software des russischen Unternehmens vor. Der Fall landet nun beim Oberverwaltungsgericht NRW.
Der Streit um eine Warnung vor der Virenschutzsoftware des russischen Anbieters Kaspersky geht in die nächste juristische Runde.
Nachdem das Verwaltungsgericht (VG) Köln Anfang April den Antrag zurückgewiesen hatte, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht mehr warnen darf (Az. 1 L 466/22), hat Kaspersky Labs nach Angaben einer OVG-Sprecherin eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingereicht (Az. 4 B 473/22).
Das Bundesamt mit Sitz in Bonn hatte Mitte März vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges auf ein "erhebliches Risiko" eines erfolgreichen IT-Angriffs Russlands hingewiesen und geraten, Kaspersky-Software durch Alternativen zu ersetzen.
Das Unternehmen will die Warnung "kippen" und dem BSI auch künftig solche, aus ihrer Sicht politisch motivierten, Wortmeldungen verbieten lassen.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Nach BSI-Warnung vor Virenschutz: . In: Legal Tribune Online, 06.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48072 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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