BKartA will weitere Informationen einholen: Ver­lage werden in Google-Prüf­ver­fahren ein­be­zogen

12.01.2022

In das laufende Prüfverfahren zum Nachrichtenangebot News Showcase von Google will das BKartA nun auch beteiligte Verlage einbinden. Einen konkreten Zeitplan bleibt die Behörde zunächst schuldig.

Das Bundeskartellamt (BKartA) bezieht im laufenden Prüfverfahren zum Google-Nachrichtenangebot News Showcase nun auch Verlagshäuser ein. Die Wettbewerbshüter wollen Stellungnahmen von einer Reihe deutscher Presseverlage und der Verwertungsgesellschaft Corint Media einholen, wie die Behörde am Mittwoch in Bonn mitteilte.

Hintergrund ist, dass Google inzwischen Vorschläge gemacht hat, wie wettbewerbliche Bedenken des Amtes ausgeräumt werden könnten. Den weiteren Zeitplan nannte das BKartA nicht.

Prüfverfahren läuft seit einem halben Jahr

Google News Showcase ist ein spezieller Nachrichtenbereich des US-Unternehmens. Inhalteanbieter erhalten eine finanzielle Vergütung dafür, dass die Inhalte dort prominent gezeigt werden. Showcase startete im Herbst 2020 in Deutschland. Das BKartA leitete im Sommer 2021 das Verfahren auf Beschwerde der Verwertungsgesellschaft Corint Media ein. Das Amt prüft zum Beispiel, ob Verlage einen diskriminierungsfreien Zugang zu dem Google-Bereich bekommen.

Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt sagte: "Google hat Maßnahmen zugesichert, mit denen es auf unsere geäußerten Wettbewerbsbedenken bei Google News Showcase reagieren wird." So sei die Einbindung der Showcase-Inhalte in die allgemeine Google-Suche nicht mehr geplant.

Mundt weiter: "Parallel zu dem Verfahren zum Google News Showcase behalten wir die Verhandlungen zur Vergütung des Leistungsschutzrechts genau im Blick." Das Leistungsschutzrecht ist Teil der Urheberrechtsreform in Deutschland. Es soll sicherstellen, dass Pressehäuser und Autoren an den urheberrechtlich geschützten Inhalten, die auf Plattformen gezeigt werden, finanziell beteiligt werden. Mundt sagte, die Bedingungen für eine Teilnahme an Google News Showcase sollten demnach die Geltendmachung des allgemeinen Leistungsschutzrechtes der Presseverleger nicht behindern.

Google steht unter schärferer Beobachtung

Unlängst hatte das BKartA bereits eine "überragende marktübergreifende Bedeutung" von Google festgestellt. Damit verschärfte es zugleich seine Missbrauchsaufsicht bei dem Internetkonzern.

Google teilte auf dpa-Anfrage in einem Statement mit: Showcase sei ein neues Angebot, das sowohl Presseverlagen als auch Verbrauchern einen Mehrwert biete. "Wir arbeiten deshalb eng mit dem Bundeskartellamt zusammen, um hier möglichst effizient den richtigen Ansatz zu finden. Wir haben bereits einige Anpassungen vorgenommen sowie weitere Verbesserungen vorgeschlagen." Weltweit seien mehr als 700 Publikationen Teil von Showcase, darunter mehr als 90 Titel aus Deutschland.

Die Verwertungsgesellschaft Corint Media, die die Lizenz-Interessen von Medienhäusern vertritt, sprach von einem Erfolg. Es stehe nun fest, dass Google den Showcase nicht in der ursprünglich geplanten Weise fortführen dürfe.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BKartA will weitere Informationen einholen: . In: Legal Tribune Online, 12.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47190 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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