Ein Apotheker aus Schwäbisch Hall hat die Online-Auftritte von mehr als sechstausend Apotheken im ganzen Bundesgebiet abgemahnt. Beanstandet wurden vor allem Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Heilmittelwerberecht sowie fehlerhafte Angaben im Impressum. Die Vorwürfe waren indes größtenteils unberechtigt. Der Abmahner, der offenbar Geldsorgen hat, wird seine eigene Apotheke nun schließen.
Moniert hat der Apotheker beispielsweise eine Vorbestellfunktion der Online-Auftritte, mit der Kunden ihre rezeptpflichtigen Medikamente bei der Apotheke ordern und dann dort abholen können. Der Abmahnende und sein Anwalt vertraten die Ansicht, dass damit gegen Versandbeschränkungen für bestimmte Medikamente und Wirkstoffe verstoßen würde.
Am häufigsten abgemahnt wurde, wenn die Apotheker im Impressum ihrer Website nicht als "eingetragene Kaufleute (eK)" aufgeführt waren oder der Hinweis auf die Berufshaftpflichtversicherung fehlte. "Für Apotheken ist der Hinweis auf die Berufshaftpflicht im Impressum aber gar nicht erforderlich", sagt Dr. Stefan Engels, Partner bei Bird & Bird in Hamburg.
Die Kanzlei hat den Wort & Bild Verlag sowohl hinsichtlich der Bewertung der in den Abmahnungen geltend gemachten Ansprüche als auch bei deren Abwehr und bei der Krisenkommunikation beraten. Ein weiterer großer Betroffener war das Online-Portal apotheken.de, für das Unternehmen und seine Kunden war im Zusammenhang mit den Abmahnungen unter anderem die Kanzlei Oppenländer tätig.
Der Wort & Bild Verlag, zu dem die Apotheken Umschau und medizini gehören, hatte sich eingeschaltet, weil er die Online-Auftritte für mehrere tausend Apotheken gestaltet und somit mittelbar betroffen war. Das Unternehmen hat nun seinerseits den Abmahner abgemahnt und ihn aufgefordert, die Abmahnung der Verlagskunden zu unterlassen.
Abmahn-Apotheker will seine Apotheke schließen
Bird & Bird hat im Auftrag des Wort & Bild Verlages am 8. Dezember eine Verzichtsaufforderung ausgesprochen, welcher der Rechtsanwalt des hinter der Abmahnung stehenden Apothekers aus Schwäbisch Hall kurz vor Ablauf der gesetzten Frist am 9. Dezember 2014 nachgekommen ist. Er erklärte, dass alle ausgesprochenen Abmahnungen zurückgezogen werden und auf sämtliche mit diesen geltend gemachten Rechte verzichtet wird.
Die Anwälte der Apotheken prüfen nun Regressansprüche. Sie halten die Abmahnungen aus verschiedenen Gründen für rechtsmissbräuchlich. Darauf deuten zum einen die hohe Zahl der Abgemahnten hin, zum anderen überhöhte Streitwerte und dadurch sehr hohe Abmahngebühren. Nach Informationen des Branchenmagazins Apotheke ad hoc liegen die Abmahngebühren zum Teil bei 2.700 Euro pro Fall, bei einem Streitwert von 230.000 Euro.
Fraglich ist auch, ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis zwischen dem vermeintlich Geschädigten und den abgemahnten Apotheken besteht. "Wir konnten nachweisen, dass der Apotheker gar keinen Versandhandel betreibt, somit auch kein Konkurrenzverhältnis besteht", sagt Engels. Der Apotheker hatte demnach zwar eine Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel beantragt, den Antrag aber wieder zurückgenommen. Die als Domains für seine Versandapotheke angegebenen Internetadressen werden auch nicht vom Apotheker selbst benutzt, sondern sind von einem Dritten registriert.
Der Apotheker hat unterdessen angekündigt, seine Apotheke zu schließen, weil er die Rechnungen der Lieferanten nicht mehr bezahlen könne.
Bird & Bird für Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG
Dr. Stefan Engels, Federführung, IP & Medien
Dr. Michael Stulz-Herrnstadt, Regulierung/Öffentliches Wirtschaftsrecht
Dr. Ulrike Grübler, IP
Dr. Beatrice Brunn, IP
Dr. Bahne Sievers, IP
Dr. Thomas Büchner, IP
Michael Schidler, IP
David Weller, IP
Verena Haisch, Medien
Dr. Jana Semrau, Medien
Christoph Engelmann, Regulierung/Öffentliches Wirtschaftsrecht, Hamburg
Judith Hoffmann, Regulierung/Öffentliches Wirtschaftsrecht, Hamburg
Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG
Dr. Florian Schmidt-Wudy, Leiter Verlagsjustiziariat, federführend
Harald Pohl, Verlagsjustiziar
Oppenländer für apotheken.de
Dr. Timo Kieser, IP, Stuttgart
Anja Hall, Bird & Bird / Oppenländer : . In: Legal Tribune Online, 12.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14104 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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