Der Rechtsstreit zwischen dem Bayerischen Rundfunk und Zeitungsverlegern um die BR24-Nachrichten-App ist beigelegt. Der BR gab vor dem LG München I eine Unterlassungserklärung ab. Beiten Burkhardt hat die Verlage in dem Verfahren vertreten.
Axel von Walter
Elf bayerische Zeitungsverleger waren gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) vor Gericht gezogen, weil sie ihm vorwarfen, mit seiner "BR24"-App den Rundfunkstaatsvertrag zu verletzen. Dieser verbietet den beitragsfinanzierten Sendern presseähnliche Angebote, die nicht sendungsbezogen sind. Der Wettbewerb mit digitalen Nachrichtenangeboten der privaten Presse werde dadurch verzerrt.
Wie Beiten Burkhardt, Rechtsberaterin der elf bayerischen Zeitungsverlage, mitteilt, hat sich der Bayerische Rundfunk (BR) noch in der mündlichen Verhandlung am 7. Juni vor dem Landgericht München I vollumfänglich unterworfen. Das Gericht hatte demnach zu Beginn der Verhandlung deutlich die Tendenz geäußert, dass es zugunsten der klagenden Verlage entscheiden werde, da es die im September letzten Jahres gestartete BR24-App in der verfahrensgegenständlichen Fassung als presseähnliches Angebot ansehe und der BR damit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoße.
Der BR habe sich daraufhin strafbewehrt unterworfen und sich verpflichtet es zu unterlassen, die BR24-App in der streitbefangenen Fassung anzubieten. Außerdem trage der BR sämtliche Kosten des Verfahrens. Die Parteien haben das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt, da der BR mit seiner Unterwerfungserklärung den von den Verlagen eingeklagten Unterlassungsanspruch beseitigt hatte.
Nach Angaben des Senders bezieht sich die Unterlassungserklärung allerdings nur auf eine Form der App, wie sie kurz nach dem Start am 29. September 2015 bestand. Die Unterlassungserklärung war aus Sicht des BR ohne weiteres möglich, da das Angebot der App inzwischen erheblich weiterentwickelt wurde und damit der Vorwurf der "Presseähnlichkeit" ausgeräumt ist. "Wichtig war für den BR, dass er seine Nachrichten-App 'BR24' in der weiterentwickelten Form aufrechterhalten kann", sagt BR-Justitiar Prof. Dr. Albrecht Hesse.
Die Frage, inwieweit die App-Angebote der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten presseähnlich und damit rechtswidrig sind, ist jedoch noch nicht abschließend geklärt. In Köln ist weiterhin das Verfahren zur Tagesschau-App des NDR anhängig.
Beiten Burkhardt für den Verband der Bayerischen Zeitungsverleger:
Dr. Axel von Walter, Federführung, Prozessführung, Medien, Partner, München
Dr. Holger Weimann, Medien, Partner, München
Beiten Burkhardt: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19635 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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