Bayer und Monsanto: Gly­phosat-Urteil in der Beru­fung, Inves­to­ren­klagen drohen

05.06.2020

Die Übernahme des Saatgutherstellers Monsanto bereitet dem Bayer-Konzern nach wie vor Probleme. Das erste Glyphosat-Urteil ist zwar jetzt in der Berufung, doch nun machen US-Investoren Schadensersatz geltend.

Zahlreiche US-Klagen wegen angeblicher Krebsrisiken von Unkrautvernichtern mit dem Wirkstoff Glyphosat haben Bayer in eine schwere Krise gebracht. Der Leverkusener Agrarchemie- und Pharmariese weist die Vorwürfe jedoch zurück und hat die bisherigen Urteile angefochten.

Der Rechtsstreit, mit dem das Debakel begann, geht nun in die nächste Runde: Am Dienstag (Ortszeit) stand in San Francisco die Auftaktanhörung im Berufungsverfahren an. Es ging um das aufsehenerregende erste Glyphosat-Urteil aus dem Jahr 2018, bei dem der zum Bayer-Konzern gehörende Saatguthersteller Monsanto zu Schadensersatz in Millionenhöhe an den Krebspatienten Dewayne Johnson verdonnert worden war.

Die Geschworenenjury hatte damals das kurz zuvor vom Bayer-Konzern übernommene US-Unternehmen Monsanto dazu verurteilt, Johnson insgesamt 289 Millionen Dollar (260 Millionen Euro) an Schadensersatz zu zahlen. Bayer stand plötzlich mit dem Rücken zur Wand, auch wenn das Gericht die Summe rasch auf 78 Millionen Dollar reduzierte. Das Urteil offenbarte schlagartig, welch hohe Risiken sich der Konzern mit der ohnehin umstrittenen Monsanto-Übernahme aufgeladen hatte.

Schadensersatz könnte weiter gesenkt werden

Bei der wegen der Corona-Pandemie per Telefonschalte ausgetragenen Verhandlung forderte Monsantos Anwalt David Axelrad vom Gericht, den Schuldspruch aufzuheben. Er argumentierte vor allem damit, dass das US-Bundesrecht der für das Urteil entscheidenden Rechtsprechung im Bundesstaat Kalifornien übergeordnet sei und deshalb stattdessen angewendet werden müsse. Die drei Richter des Berufungspanels zeigten sich zunächst reserviert, machten dem Unternehmen jedoch Hoffnung, dass die Schadenersatzsumme abermals deutlich gesenkt werden könnte.

Bayer will indes erreichen, dass das Urteil ganz gekippt wird. Doch selbst wenn dies gelingen sollte - es gibt noch zahlreiche weitere US-Klagen. Zuletzt war Bayer nach eigenen Angaben mit 52.500 zugestellten US-Klagen wegen angeblicher Krebsgefahren glyphosathaltiger Unkrautvernichter von Monsanto konfrontiert.

Nach Darstellung von Bayer kamen die bisherigen erstinstanzlichen Schuldsprüche in den USA trotz mangelhafter Beweise zustande. Zudem seien in den Verfahren verschiedene Fehler gemacht worden, etwa indem bestimmte Beweismittel gar nicht zugelassen wurden. Bayer dürfte auch nicht gerade geholfen haben, dass bei den Prozessen bislang mit Laien besetzte Geschworenenjurys urteilten, die den Argumenten der Klägeranwälte womöglich offener gegenüberstanden als Berufsrichter. Im Berufungsverfahren ist dies jetzt nicht mehr der Fall. 

Obwohl Bayers große Krise mit dem ersten Urteil losging, das nun neu verhandelt wird, könnte der Ausgang in der Gesamtbetrachtung am Ende leicht zur Randnotiz werden. Denn mit den Anwälten der meisten restlichen Kläger in den USA laufen längst Gespräche über einen Vergleich. Experten rechnen mit einem Kompromiss, der Bayer geschätzte rund zehn Milliarden Dollar kosten könnte. Der Konzern betont indes, eine solche Lösung nur in Betracht zu ziehen, "wenn diese wirtschaftlich sinnvoll und so strukturiert ist, dass zukünftige Rechtsstreitigkeiten zu einem Abschluss gebracht werden".

Auch Anleger fordern jetzt Schadensersatz

Nun droht Bayer allerdings von anderer Seite Ungemach: Am Freitag wurde bekannt, dass US-Investoren den Konzern wegen der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten auf Schadensersatz verklagen wollen. Dies teilt die Kanzlei Hausfeld mit, die diese Investoren nach eigenen Angaben vertritt.

Die US-Anleger hätten demnach Bayer-Aktien gekauft, nachdem der Konzern im Mai 2016 die Absicht bekannt gegeben hatte, Monsanto zu übernehmen. In der Ad-hoc-Mitteilung von Bayer vom 23. Mai 2016 sei von Prozessrisiken keine Rede gewesen, obwohl bereits damals Klagen gegen Monsanto eingereicht gewesen seien. Nach dem ersten Urteil, das nun in der Berufung ist, hat die Bayer-Aktie erheblich an Wert verloren. Diese Schäden wollen die Investoren nun geltend machen.

dpa/ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bayer und Monsanto: . In: Legal Tribune Online, 05.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41822 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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