Schwerer Rückschlag für die Bayer-Tochter Monsanto: In einem wichtigen US-Großprozess stufte die Jury Monsantos Unkrautvernichter Roundup als krebserregend ein. Damit geht die Gerichtsverhandlung nun in die zweite entscheidende Runde.
Der zum deutschen Bayer-Konzern gehörende US-Saatgutriese Monsanto hat einen wichtigen Teilprozess um angebliche Krebsrisiken seines Unkrautvernichters Roundup verloren. Die Jury des zuständigen Bundesbezirksgerichts in San Francisco befand am Dienstag (Ortszeit), dass das Produkt mit dem umstrittenen Wirkstoff Glyphosat ein wesentlicher Faktor für die Lymphdrüsenkrebserkrankung des Klägers Edwin Hardeman gewesen ist. Die sechs Geschworenen trafen die Entscheidung einstimmig.
Damit geht der Prozess nun mit derselben Jury in eine zweite Phase, in der die Haftungsfragen geklärt werden sollen. Dabei geht es auch darum, ob Monsanto über Risiken hinwegtäuschte und wie hoch der mögliche Schadensersatz ausfallen könnte. Sollte Monsanto für haftbar befunden werden, könnte dies Bayer viel Geld kosten. Wäre die Jury zu dem Schluss gekommen, dass Roundup nicht für Hardemans Erkrankung mitverantwortlich ist, so hätte es keine zweite Prozessrunde gegeben, was für Monsanto ein Befreiuungsschlag gewesen wäre.
Bayer zeigte sich in einer Stellungnahme enttäuscht von der Entscheidung der Jury. Dennoch sei das Unternehmen weiterhin fest davon überzeugt, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse bestätigen, dass glyphosatbasierte Herbizide keinen Krebs verursachen. Bayer sei zuversichtlich, im zweiten Teil des Prozesses beweisen zu können, dass Monsantos Verhalten angemessen war und das Unternehmen nicht für Hardemans Krebserkrankung haftbar gemacht werden sollte.
Prozess ist ein "Bellwether Case"
Für Bayer ist der Fall Hardeman hochbrisant, da es sich um einen richtungsweisenden "Bellwether Case" handelt. Damit ist im US-Recht eine Art Musterfall in einem Massenverfahren gemeint. Mehrere dieser repräsentativen Fälle sind angesetzt. Sie sollen den Streitparteien helfen, das Ausmaß von Schäden und die Höhe denkbarer Vergleichszahlungen besser abschätzen zu können. Insgesamt sind bei dem zuständigen US-Richter Vince Chhabria mehrere Hundert Klagen von Landwirten, Gärtnern und Verbrauchern gebündelt.
Die Klagewelle gegen Bayer war so richtig ins Rollen gekommen, nachdem eine Geschworenenjury dem Krebspatienten Dewayne Johnson in einem anderen Verfahren im August insgesamt 289 Millionen Dollar an Schmerzensgeld und Entschädigung zugesprochen hatte. Die Richterin senkte zwar die Strafe gegen den im vergangenen Jahr von Bayer übernommenen US-Saatgutkonzern Monsanto später auf gut 78 Millionen Dollar (69 Mio Euro), im Grundsatz änderte sie am Urteil aber nichts.
Der Bayer-Aktienkurs war nach dem Urteil im August massiv eingebrochen. Anleger und Analysten warfen die Frage auf, ob die Leverkusener die Risiken des rund 63 Milliarden Dollar (55 Mrd Euro) teuren Monsanto-Kaufs unterschätzt hätten. Das aktuelle Verfahren ist erst der Anfang: Bis Ende Januar wurden Monsanto in den USA glyphosatbezogene Klagen von etwa 11.200 Klägern zugestellt. Am 28. März soll bereits ein weiterer Prozess bei einem Landgericht im kalifornischen Oakland starten, weitere sollen rasch folgen.
Bayer stellt 660 Millionen für Rechtsstreitigkeiten zurück
Bayer weist die Vorwürfe eines Krebsrisikos von Monsantos Unkrautvernichtern zurück und beruft sich dabei auf zahlreiche Studien. "Wir haben großes Mitgefühl mit Herrn Hardeman und seiner Familie - dennoch stützen umfangreiche wissenschaftliche Erkenntnisse die Schlussfolgerung, dass Roundup nicht die Ursache seiner Krebserkrankung ist", heißt es im Statement des Unternehmens. Bayer stehe hinter diesen Produkten und werde sie entschieden verteidigen.
Der Dax-Konzern gibt sich denn auch betont optimistisch: Bislang sah das Unternehmen keinen Grund, für Schadenersatzzahlungen Vorsorge zu leisten. Viel Geld kosten die Glyphosat-Klagen aber dennoch schon: Die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten stiegen im vergangenen Jahr um rund 660 Millionen Euro. "Wir stellen hier im Wesentlichen für drei Jahre Verteidigungskosten zurück", erklärte Finanzchef Wolfgang Nickl während einer Bilanzpressekonferenz Ende Februar.
dpa/ah/LTO-Redaktion
Niederlage für Bayer in US-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34471 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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