Glyphosat-Prozess: Bayer hat Beru­fung ein­ge­legt

21.11.2018

Bayer hat gegen die millionenschwere Verurteilung im Glyphosat-Prozess in den USA Berufung eingelegt. Der Konzern bestreitet, dass der Unkrautvernichter der Tochter Monsanto die Krebserkrankung des Klägers ausgelöst hat.

Der Kläger im ersten Glyphosat-Prozess, Dewayne Johnson, führt seinen Lymphdrüsenkrebs auf seinen Umgang mit Unkrautvernichtern von Monsanto während seines Jobs als Platzwart an kalifornischen Schulen zurück. Im August hatte ihm eine Geschworenen-Jury deshalb 289 Millionen US-Dollar – umgerechnet 253 Millionen Euro - zugesprochen (Urt. v. 10.08.2018; Case No. CGC-16-550128). Die zuständige Richterin Suzanne Ramos Bolanos hatte diese Summe dann später auf rund 78 Millionen Dollar reduziert, dem Antrag Bayers auf einen neuen Prozess aber nicht stattgegeben. Infolge des Juryurteils hatten die Bayer-Aktien deutlich an Wert verloren.

"Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass der zugesprochene Schadensersatz und der reduzierte Strafschadensersatz weder durch die vorgelegten Beweise noch das Gesetz gestützt werden", teilte Bayer am Mittwoch in Leverkusen mit. Das Unternehmen habe deshalb Berufung beim California Court of Appeal eingelegt. Zwar stelle die Entscheidung, den Strafschadensersatz um mehr als 200 Millionen Dollar zu reduzieren, einen Schritt in die richtige Richtung dar. Allerdings stützten die vor Gericht vorgelegten wissenschaftlichen Daten nicht die Schlussfolgerung, dass zwischen der Anwendung von Glyphosat und der Krebserkrankung von Johnson ein relevanter Zusammenhang bestehe.

Der Pharma- und Agrarchemie-Konzern Bayer muss sich unterdessen in den USA einer Flut von Glyphosat-Klagen stellen. Bis Ende Oktober seien Gerichtsschriften von insgesamt etwa 9.300 Klägern zugestellt worden, sagte Bayer-Konzernchef Werner Baumann bei Vorlage der Quartalsbilanz Mitte November. Seit dem ersten Urteil ist der Aktienkurs von Bayer kräftig unter Druck geraten.

Der an Lymphdrüsenkrebs erkrankte Johnson fand die Reduzierung des Schadensersatzes zwar laut seiner Anwälte nicht angemessen, akzeptiere das Urteil aber dennoch in der Hoffnung, noch in seiner Lebenszeit eine endgültige Lösung in dem Streit zu finden.

dpa/ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Glyphosat-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32233 (abgerufen am: 15.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen