Nach Schuss auf Großkanzlei-Anwalt: Zeuge ver­wei­gert Aus­sage im Falk-Pro­zess

10.10.2019

Weil gegen ihn ein Strafverfahren anhängig sei, wolle er sich nicht äußern: Der zentrale Zeuge im Falk-Prozess schweigt vor dem LG Frankfurt. Möglicherweise könnte er es sich noch einmal überlegen, sein Anwalt kündigte Beratungen an.

Im Prozess gegen den Erben des Stadtplan-Verlages Falk, Alexander Falk (50), wegen Anstiftung zum Mord hat der Hauptzeuge die Aussage verweigert. Er begründe dies mit gegen ihn anhängigen Strafverfahren, ließ er am Donnerstag vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt mitteilen. Der 46-Jährige aus Hamburg hatte während der Ermittlungen gegen Falk behauptet, bei einem Treffen in einem Restaurant gewesen zu sein, bei dem die Ermordung eines Frankfurter Rechtsanwaltes verabredet und von Falk ein Briefumschlag mit Geld übergeben worden sein soll.

Dem betreffenden Rechtsanwalt wurde im Februar 2010 von unbekannten Tätern ins Bein geschossen. Falk hatte zu Prozessbeginn energisch bestritten, etwas mit der Tat zu tun zu haben. Ein von der Verteidigung beauftragter Gutachter kam in seiner vorläufigen Untersuchung zu dem Schluss, dass die Aussage des Zeugen stark widersprüchlich und deshalb als Beweismittel nicht verwertbar sei.

Möglicherweise wird der 46-Jährige doch noch in dem vorerst bis Dezember durchterminierten Prozess aussagen. Sein Rechtsbeistand kündigte an, sich mit ihm beraten zu wollen. Er war erst wenige Tage vor dem Gerichtstermin von der Strafkammer bestellt worden.

dpa/kus/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Schuss auf Großkanzlei-Anwalt: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38115 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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