White & Case ändert zum 1. Januar 2016 die Struktur ihrer Associate-Gehälter. Das Einstiegsgehalt soll dann bei 100.000 Euro liegen. Zugleich dauert es künftig mindestens sieben Jahre, bis ein Anwalt zum Local Partner ernannt werden kann.
Bislang hat White & Case keine festen Summen genannt, sondern Spannen für ihre Gehälter angegeben. Associates im ersten Berufsjahr wurden nach Angaben des Branchenmagazins azur zuletzt mit bis zu 100.000 Euro pro Jahr bezahlt, im zweiten Jahr soll die Vergütung zwischen 95.000 und 110.000 Euro gelegen haben.
Ab dem kommenden Jahr nun ruft White & Case ein Einstiegsgehalt von 100.000 Euro auf, das in den folgenden Berufsjahren jährlich um jeweils 10.000 Euro steigt. Allerdings erfolgt ab dem vierten Berufsjahr eine Vergütung nach "stärker leistungsbezogenen Kriterien", wie die Kanzlei in einer Mitteilung schreibt. Ab dem zweiten Berufsjahr können zudem Boni gewährt werden.
Ob die neuen Regelungen nur für Neueinstellungen gelten oder auf alle Associates angewendet werden sollen, ist nicht bekannt; ein Sprecher war am Donnerstag zunächst nicht erreichbar.
"Wir schaffen eine transparente Gehaltsstruktur, die das hohe Leistungsniveau unserer Kanzlei widerspiegelt", lässt sich Sven-Holger Undritz, verantwortlicher Partner für die Integration der deutschen Praxis in die Region EMEA bei White & Case, in einer Mitteilung der Kanzlei zitieren. Diese wolle ihren Anwälten "noch klarer definierte Karriereoptionen" bieten und "in einem performance-orientierten Umfeld noch stärkere Anreize zur Leistung" geben.
Sieben statt fünf Jahre bis zum Local Partner
Neben den Neuerungen in der Gehaltsstruktur verlängert White & Case ihren ohnehin schon recht langen Partnertrack um zwei weitere Jahre. Die Karrierestufe des Local Partners wird künftig frühestens ab dem siebten Berufsjahr vergeben, zuletzt konnten Associates nach mindestens fünf Jahren in diesen Status befördert werden.
Die Kanzlei begründet den Schritt mit einer "Anpassung an internationale Strukturen". Zudem solle der Charakter einer "unmittelbaren Vorstufe zur internationalen Partnerschaft" hervorgehoben werden. Anwälte können frühestens im neunten Berufsjahr in die internationale Partnerschaft aufgenommen werden.
White & Case ist an 39 Standorten in 26 Ländern präsent. In Deutschland sind mehr als 230 Berufsträger in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München für die Kanzlei tätig. In der Bewerberumfrage der LTO rangiert White & Case unter den Großkanzleien mit mehr als 100 Berufsträgern auf dem neunten Rang. Rund zwölf Prozent der Befragten hatten die Kanzlei als einen von fünf Wunscharbeitgebern genannt.
Anja Hall, White & Case: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16926 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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