Der Immobilieninvestor Consus erwirbt eine 50-Prozent-Beteiligung an der CG-Gruppe und begibt eine Anleihe über 200 Millionen Euro. RKH, White & Case und Latham & Watkins beraten rechtlich.
Die Consus Real Estate, ein börsennotierter Immobilieninvestor, beteiligt sich mit 50 Prozent an der CG Gruppe mit Sitz in Berlin. Das Unternehmen ist vor allem in den Bereichen Entwicklung, bauliche Umsetzung und Vermarktung von Wohn- und Gewerbeimmobilien tätig.
Zur Umsetzung dieser Transaktion hat die Consus auf ihrer ordentlichen Hauptversammlung im September 2017 eine Sachkapitalerhöhung mit gemischter Sacheinlage beschlossen, um die Pebble Investment GmbH zu übernehmen. Diese wiederum hält die 50-prozentige Beteiligung, deren Erwerb Consus im August angekündigt hat. Eine geplante Teilschuldverschreibung beläuft sich auf insgesamt 150 Millionen Euro. Der Gegenwert der Einbringung beläuft sich insgesamt auf 743,4 Millionen Euro. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde im November 2017 in das Handelsregister eingetragen, und die neuen Aktien werden kurzfristig in den Börsenhandel an der Münchener Wertpapierbörse einbezogen.
Die Hamburger Kanzlei Raschke von Knobelsdorff Heiser (RKH) hat die ordentliche Hauptversammlung juristisch vorbereitet und begleitet. Zudem war die Sozietät in die Gestaltung der Anleihebedingungen und die technische Abwicklung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung eingebunden. Ferner hat RKH Consus in kapitalmarktrechtlichen Fragen beraten. RKH-Partner Dr. Kristian J. Heiser hat Consus erstmals beraten.
Consus hat auch eine Debut-Anleihe in Höhe von 200 Millionen Euro begeben, deren Erlös unter anderem zum Erwerb der Anteile an der CG-Gruppe verwendet werden soll. Die Anleihe räumt den Anleihegläubigern das Recht ein, unter bestimmten Voraussetzungen und während eines in den Emissionsbedingungen festgelegten Zeitraums, an einer etwaigen Sachkapitalerhöhung der Consus teilzunehmen, indem gehaltene Schuldverschreibungen als Sacheinlage angeboten werden.
J.P. Morgan und UBS Investment Bank begleiten die Emission als Joint-Bookrunner und Hauck & Aufhäuser als Co-Bookrunner. White & Case beriet Consus bei dieser Kapitalmaßnahme, und Latham & Watkins war der Rechtsberater der Banken.
ah/LTO-Redaktion
Raschke von Knobelsdorff Heiser für Consus:
Dr. Kristian J. Heiser, Federführung, Corporate/M&A, Real Estate, Hamburg
Dr. Thorsten Raschke, Corporate/M&A, Hamburg
Maximilian Neeb, Corporate/M&A, Hamburg
White & Case für Consus:
Karsten Wöckener, Federführung, Capital Markets, Partner, Frankfurt
Gernot Wagner, Capital Markets, Partner, Frankfurt
Dr. Bodo Bender, Tax, Partner, Frankfurt
Thilo Diehl, Capital Markets, Local Partner, Frankfurt
Dr. Cristina Freudenberger, Capital Markets, Associate, Frankfurt
Dr. Peter Becker, Capital Markets, Associate, Frankfurt
Philipp Kronenbitter, Capital Markets, Associate, Frankfurt
Latham & Watkins für die Banken:
Dr. Oliver Seiler, Federführung, Kapitalmarktrecht, Partner, Frankfurt
Dr. Rüdiger Malaun, Kapitalmarktrecht, Partner, Frankfurt/München
Lukas Greilich, Kapitalmarktrecht, Associate, Frankfurt
RKH / White & Case / Latham: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25649 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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