Das Land Brandenburg darf den Zuschlag in einem komplexen Vergabeverfahren um Postdienstleistungen für alle Finanzämter des Landes erteilen. Mehrere Nachprüfungsanträge von unterlegenen Bietern sollen nach Ansicht des OLG Brandenburg keine Aussicht auf Erfolg haben. Das Gericht hob bei den sofortigen Beschwerden das Zuschlagsverbot auf. Lindenau Prior hat das Land in dem Verfahren vertreten.
Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens war die umfassende Postbearbeitung für sämtliche Finanzverwaltungen im Land Brandenburg. Dabei ging es auch um Briefe und Postzustellungsurkunden, die sich an Steuerpflichtige richten. Der Gesamtauftrag wurde insgesamt in 28 Gebiets- und Fachlose aufgeteilt und hat einen zweistelligen Millionenwert, da sich die Laufzeit auf bis zu vier Jahre erstrecken kann.
Das Land Brandenburg musste sich mit insgesamt fünf Nachprüfungsverfahren auseinandersetzen, die von alternativen Postdienstleistern eingeleitet wurden. Die Deutsche Post befand sich nicht unter den Antragstellern. Unter anderem beschwerten sich Gesellschaften der PIN-Gruppe über die Art und Weise, wie die vorgelegten Referenzen bewertet wurden. Nach einem Sieg in der ersten Instanz ebnete zuletzt das Brandenburgisches Oberlandesgericht (OLG) den Weg für eine vorzeitige Zuschlagserteilung. Es hob bei sämtlichen sofortigen Beschwerden das Zuschlagsverbot auf und erlaubte dem Land damit den Vertragsschluss. Die Verfahren sind jedoch noch anhängig.
Das Land Brandenburg ist bereits seit Jahren ein Mandant von Lindenau-Prior-Partner Dr. Ramin Goodarzi, der in vergabe-, kartell- und europarechtlichen Fragen berät. Die Antragsteller ließen sich von Heuking Kühn Lüer Wojtek und KNH Rechtsanwälte vertreten.
Lindenau Prior & Partner für Land Brandenburg
Dr. Ramin Goodarzi, Vergaberecht, Partner, Berlin/Düsseldorf
Ralph F. Schmitz, Vergaberecht
Jochen Spindler, Vergaberecht
Heuking Kühn Lüer Wojtek für PIN-Gruppe
Dr. Matthias Kühn, Vergaberecht, Berlin
KNH Rechtsanwälte für City Briefboten GmbH und DEBEX GmbH
Björn Heinrich, Vergaberecht, Partner, Berlin
Lindenau Prior / Heuking / KNH Rechtsanwälte: . In: Legal Tribune Online, 12.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13157 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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