GvW Graf von Westphalen: Etappensieg im Streit um Holzlieferungen

01.10.2014

Der EuGH wird sich mit dem Holzliefervertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Klausner-Konzern befassen. Nach Ansicht des LG Münster könnte der 2007 auf sieben Jahre geschlossene Liefervertrag zwischen dem Land und dem österreichischen Unternehmen gegen Beihilferecht verstoßen und damit eine illegale Begünstigung innerhalb der EU darstellen. GvW Graf von Westphalen vertritt das Bundesland.

Frank Süß

Dem Rechtsstreit liegt ein Rahmenvertrag zugrunde, den die frühere schwarz-gelbe Landesregierung mit dem Tiroler Unternehmen nach dem Orkan Kyrill geschlossen hatte. Das Land NRW wollte die durch den Sturm entwurzelten Bäume loswerden. Inzwischen steht aber fest, dass die vereinbarten Liefermengen von 1,5 Millionen Kubikmetern Fichtenstammholz in Nordrhein-Westfalen gar nicht vorhanden sind. Klausner hat das Land daher auf 56 Millionen Euro Schadensersatz verklagt und weiterhin die vereinbarte Holzlieferung gefordert.

Das LG Münster und das OLG Hamm hatten den Vertrag in einem vorangegangenen Verfahren rechtskräftig für wirksam erklärt.

Die Anwälte von GvW Graf von Westphalen wurden nun erstmals im Folgeprozess tätig. Das LG Münster ist der Argumentation der Anwälte des Landes NRW gefolgt und hat in dem Rahmenvertrag eine nach EU-Recht unzulässige Begünstigung gesehen. Der EuGH wird nun entscheiden, welche Auswirkungen eine EU-widrige Beihilfe auf die Rechtskraft einer nationalen Entscheidung hat.

In seinem Beschluss hat das LG Münster mitgeteilt, dass es die Klage von Klausner wegen der Nichtigkeit des Vertrages abweisen wird, wenn der EuGH zu dem Ergebnis kommt, dass das rechtskräftige Urteil nicht zu beachten ist.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

GvW Graf von Westphalen für das Land NRW

Dr. Frank Süß, Federführung/Prozessführung, Partner, Frankfurt

Dr. Gerd Schwendinger LL.M., Beihilfen- und Subventionsrecht, Partner, Hamburg/Brüssel

Dr. Bettina Meyer-Hofmann, Vergaberecht, Partnerin, Düsseldorf

Christian Kusulis, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Assoziierter Partner, Frankfurt

Stephen-Oliver Nündel, Prozessführung, Frankfurt

Dr. Ronald Steiling, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Partner, Hamburg

Saskia Soravia, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Hamburg

Corinna Lindau, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Hamburg

Quelle: GvW Graf von Westphalen

Zitiervorschlag

GvW Graf von Westphalen: . In: Legal Tribune Online, 01.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13348 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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