Die EU-Kommission hat Änderungen der Finanzmarktregeln vorgeschlagen, um Unternehmen in der Coronakrise zu unterstützen. Kapitalmarktprospekte sollen vereinfacht und Regeln für Verbriefungen gelockert werden.
In der Coronakrise will die EU-Kommission einige Regeln lockern, damit Firmen leichter frisches Kapital an den Märkten aufnehmen können. Dies kündigte Kommissionsvize Valdis Dombrovskis am Freitag an und versicherte: "Die heute vorgeschlagenen gezielten Änderungen werden es für unsere Unternehmen einfacher machen, die nötige Finanzierung für Investitionen in unsere Wirtschaft zu bekommen."
Zum einen sollen Regeln für Kapitalmarktprospekte befristet vereinfacht werden. Diese Dokumente informieren Investoren über Geschäftsdaten von Unternehmen, die Aktien oder Anleihen ausgeben. Mit der Neuerung sollen die Prospekte von mehreren Hundert auf nur noch 30 Seiten eingedampft werden können. Einfacher zu erstellen, einfacher zu lesen und einfacher zu prüfen, lautet das Motto. Das soll aber nur für Unternehmen gelten, die auch früher schon Aktien oder Anleihen ausgegeben haben.
Darüber hinaus sollen einige Vorgaben aus der Finanzmarktrichtlinie Mifid II für professionelle Investoren gelockert werden. Das soll Investoren Bürokratie und Kosten ersparen. Der Schutz für weniger erfahrene Anleger wie Privatleute, die in ihre Altersvorsorge investieren, werde aber nicht angetastet, versicherte die Kommission.
Drittes Element ist eine Lockerung der Regeln für die Verbriefung. Gemeint ist die Bündelung von Krediten zur Schaffung von Finanzprodukten, die an den Kapitalmärkten gehandelt werden. Das soll nach Angaben der Kommission Banken helfen, die Kreditvergabe auszuweiten, indem sie "ihre Bilanzen von notleidenden Risikopositionen befreien".
dpa/ah/LTO-Redaktion
Wegen Coronakrise: . In: Legal Tribune Online, 24.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42307 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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