Ein bundesweiter Warnstreik bei der Deutschen Bahn ist vom Tisch. Arbeitgeberverband und Gewerkschaft verständigen sich auf einen Vergleich. Allen & Overy ist als Prozessvertreterin beteiligt.
Bahnfahrende müssen zu Beginn der Woche zwar mit Einschränkungen rechnen, ein zunächst angekündigter Streik, der von Sonntagabend bis Dienstagnacht dauern sollte, findet allerdings nicht statt.
Der Arbeitgeberverband AGV MOVE und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) haben sich vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Frankfurt auf einen Vergleich geeinigt, der die Absage des Warnstreiks und den Verzicht auf weitere Streikaufrufe im genannten Zeitraum beinhaltet (Az. 27 Ga 38/23).
Eingeleitet wurde das Verfügungsverfahren durch Allen & Overy im Auftrag des AGV MOVE. Die Verhandlung fand am Samstag vor der 27. Kammer des Gerichts unter dem Vorsitz von Richterin Lara Sherman, die den Verfahrensbeteiligten einen Vergleich nahelegte, statt.
Die Deutsche Bahn wird im Zuge des Vergleichs ihre Position zum Mindestlohn bestätigen und konkretisieren - dieser soll Eingang in die Tariftabellen finden.
Deutsche Bahn strebt schnellen Abschluss an
Nach Einschätzung von Martin Seiler, Personalvorstand der Deutschen Bahn, hat sich der Gang vor das Arbeitsgericht "für alle gelohnt". Nun gehe es darum, "zügig und konstruktiv mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses" zu verhandeln, so der Konzern in einer Mitteilung.
Die EVG verweist darauf, dass der Tarifkonflikt mit dem Vergleich keineswegs beendet sei. Man wolle "die Streikwesten noch nicht in den Schrank hängen", so die Gewerkschaft in einem Statement. Ab Mittwoch sei wieder "alles offen und auch möglich".
Streiks bei privaten Bahnunternehmen laufen derweil wie angekündigt weiter. Der Vergleich betrifft nur die Verhandlungen der EVG mit der Deutschen Bahn.
sts/LTO-Redaktion
Allen & Overy für Deutsche Bahn AG / AGV MOVE:
Thomas Ubber (Partner, Arbeitsrecht, Frankfurt)
Dr. Felicia von Grundherr (Associate, Arbeitsrecht, München)
Inhouse Deutsche Bahn AG / AGV MOVE:
Florian Weh (Hauptgeschäftsführer AGV MOVE)
Dr. Klaus Linde (Leiter Beschäftigungsbedingungen DB AG / Vorstand AGV MOVE)
Prozessvertreter EVG:
Peter König (Justiziar)
Dr. Klein (stellv. Justiziar)
Carina Peter (Leiterin Tarifabteilung der EVG)
Allen & Overy: . In: Legal Tribune Online, 15.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51772 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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