Ginge es nach der Berliner Justizsenatorin Lena Kreck, wäre die inhaftierte Richterin Malsack-Winkemann schon längst nicht mehr im Amt. Ob das auch das OVG so sieht, wird sich in wenigen Wochen entscheiden.
Nach der Verhaftung der Berliner Richterin Birgit Malsack-Winkemann will das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bald eine erste Entscheidung zu deren beruflicher Zukunft treffen. Voraussichtlich in den nächsten sechs bis acht Wochen werde der Dienstgerichtshof über ein Eilverfahren entscheiden, dessen Ziel die vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte sei, teilte eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mit.
Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) hatte angekündigt, alle Mittel auszuschöpfen, damit Malsack-Winkemann dauerhaft nicht mehr als Richterin tätig sein kann und auch kein Geld mehr bekommt.
Dazu gehört auch der Eilantrag beim OVG parallel zur Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Dieses hatte es im vergangenen Oktober - und damit zeitlich und inhaltlich unabhängig von der Inhaftierung - abgelehnt, die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete wegen ihrer politischen Reden über Flüchtlinge im Bundestag und weiterer Äußerungen in den Ruhestand zu versetzen. Wann die Berufung verhandelt wird, ist laut der OVG-Sprecherin noch nicht abzusehen.
Malsack-Winkemann war vergangenen Dezember bei einer Großrazzia gegen die "Reichsbürger"-Szene verhaftet worden und sitzt in Untersuchungshaft. Von 2017 bis 2021 saß sie für die AfD im Bundestag, im März 2022 kehrte sie in den Richterdienst zurück.
Justizsenatorin Kreck hatte vergeblich versucht, dies zu verhindern. Nach ihrer Inhaftierung wurde am Landgericht Berlin ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet. Außerdem wurde die Juristin aus der für Bausachen zuständigen Zivilkammer 19a ausgeschlossen.
lm/pdi/dpa/LTO-Redaktion
Eilantrag beim OVG Berlin-Brandenburg: . In: Legal Tribune Online, 05.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50665 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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