816 Autofahrer haben sich zwischen 2013 und 2016 gefreut, dass ihre Ordnungswidrigkeiten verjährt sind. Das LG Rostock prüft, ob ein Amtsrichter dafür verantwortlich war. Ein ehemaliger Richterkollege hat nun im Prozess ausgesagt.
Im Prozess wegen Rechtsbeugung gegen einen pensionierten Richter hat am Dienstag am Landgericht (LG) Rostock ein ehemaliger Kollege als Zeuge ausgesagt. Nach seinen Worten war am Amtsgericht (AG) Güstrow allgemein bekannt, dass der Richter sich nicht in der Lage sah, das von ihm verlangte Arbeitspensum zu schaffen.
Dem 57 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, viele Verkehrsdelikte bis zur Verjährung liegengelassen zu haben. Er war bis 2018 am AG Güstrow für Ordnungswidrigkeiten zuständig. Laut Anklage soll er zwischen 2013 und 2015 insgesamt 816 Ordnungswidrigkeitsverfahren so lange nicht bearbeitet haben, bis er sie wegen Verjährung einstellen konnte.
Über die Jahre hinweg habe sich der Eindruck verfestigt, dass der Kollege Verfahren aus anderen Rechtsbereichen wie Strafrecht oder Familienrecht "nicht so richtig konnte", sagte der Zeuge. Man könne nichts verkehrt machen, wenn man ihm den Bußgeldbereich zuwies. Verfahren, die dort nicht bearbeitet wurden, verjährten und fielen damit nicht anderen Kollegen zu, die sie wie in anderen Rechtsbereichen gegebenenfalls hätten nacharbeiten müssen.
Gutachter soll Schuldfähigkeit überprüfen
Der Zeuge, der selbst Bußgeld-Verfahren gegen Verkehrssünder bearbeitet hat, sagte, er halte das übliche jährliche Pensum eines Bußgeld-Richters von 1.400 Verfahren für schaffbar. Bis etwa 2014 sei dem Angeklagten dieses Pensum aber gar nicht abverlangt worden. Erst als durch die Kreisgebietsreform immer mehr Bußgeldverfahren beim AG Güstrow gelandet seien, seien die dortigen Richter der Meinung gewesen, dass nun der Angeklagte das übliche Pensum schaffen müsse.
Nach Auffassung des Zeugen war sein Ex-Kollege nicht faul. "Er hat einfach nicht verstanden, warum wir der Meinung waren, dass er das schaffen muss." Der Prozess wird am 12. Juni fortgesetzt. Mit einem Urteil wird im Herbst zu rechnen sein. Ein psychiatrischer Gutachter soll bis dahin feststellen, ob der Angeklagte schuldfähig ist.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Arbeitspensum in Verkehrssachen nicht geschafft: . In: Legal Tribune Online, 28.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35651 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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